johanna1985
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin während der Elternzeit erneut schwanger also 1 monat vor ende der Elternzeit.Natürlich habe ich es meinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt.Er meinte, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme und somit auch wieder monatlich meinen alten Lohn.Vorgestern erhielt ich einen Anruf von ihm,er meinte es ginge nicht weil ich ja gar nicht gearbeitet habe.Nun wollte ich wissen ob es nicht doch geht??einige Bekannte von mir haben ein 2 Beschäftigungsverbot erteilt bekommen und somit auch weiter ihren Lohn. Vielen Dank!!
Hallo, klar geht das ab dem ersten TAg des Vertrages Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Natürlich geht das. Dein Vertrag lebt wieder auf und das BV greift dann sofort am ersten eigentlichen Arbeitstag.
johanna1985
Danke für die Antwort.Ich bin echt verwirrt.Ist das denn sicher??warum hat er denn plötzlich seine Meinung geändert?
User-1753445573
Vielleicht meinte er, jetzt kannst du keines bekommen. Du kannst die Elternzeit nicht abbrechen für ein Beschäftigungsverbot. Wenn die Elternzeit in einem Monat endete, müsste das schon gehen.
Mitglied inaktiv
Solange Du in Elternzeit daheim bist, kannst Du wirklich keines bekommen. Ab dem ersten Arbeitstag aber schon. Entweder er meint das, oder es ist so, das ihm wer gesagt hat das es nicht geht. Viele wissen es nicht besser, da sind einige Falschaussagen zu unterwegs. Und wenn dein Chef die falsche Person erwischt hat...
johanna1985
Vorher ist ihm so etwas nicht vorgekommen also es ist das erste mal.Er wird sich bemühen es doch irgendwie hinzukriegen.Ich will einfach nur mal hoffen,dass es klappen wird .Ich hätte ja sonst sowieso wieder angefangen zu arbeiten da es ohne einen zweiten Gehalt gar nicht geht.Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten und hoffe es wird schon alles gut gehen.
Sternenschnuppe
Er reicht am ersten Arbeitstag das BV bei der Krankenkasse ein und beantragt die Umlage 2. Fertig. Ich bekam mein BV damals am 08.12. , am 09. hätte ich bei diesem AG nach drei Jahren wieder arbeiten sollen. Gab den ganz normalen Lohn, ohne überhaupt eine Minute in der Firma gewesen zu sein!
johanna1985
Vielen lieben Dank !!! Dann ruf ich ihn am Montag einfach an und teile es ihm mit.Denn er war am telefon auch sehr verwirrt da er auf verschiedene Meinungen trifft und so den Überblick verloren hat.Ich danke dir !!!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss