johanna1985
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin während der Elternzeit erneut schwanger also 1 monat vor ende der Elternzeit.Natürlich habe ich es meinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt.Er meinte, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme und somit auch wieder monatlich meinen alten Lohn.Vorgestern erhielt ich einen Anruf von ihm,er meinte es ginge nicht weil ich ja gar nicht gearbeitet habe.Nun wollte ich wissen ob es nicht doch geht??einige Bekannte von mir haben ein 2 Beschäftigungsverbot erteilt bekommen und somit auch weiter ihren Lohn. Vielen Dank!!
Hallo, klar geht das ab dem ersten TAg des Vertrages Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Natürlich geht das. Dein Vertrag lebt wieder auf und das BV greift dann sofort am ersten eigentlichen Arbeitstag.
johanna1985
Danke für die Antwort.Ich bin echt verwirrt.Ist das denn sicher??warum hat er denn plötzlich seine Meinung geändert?
User-1753445573
Vielleicht meinte er, jetzt kannst du keines bekommen. Du kannst die Elternzeit nicht abbrechen für ein Beschäftigungsverbot. Wenn die Elternzeit in einem Monat endete, müsste das schon gehen.
Mitglied inaktiv
Solange Du in Elternzeit daheim bist, kannst Du wirklich keines bekommen. Ab dem ersten Arbeitstag aber schon. Entweder er meint das, oder es ist so, das ihm wer gesagt hat das es nicht geht. Viele wissen es nicht besser, da sind einige Falschaussagen zu unterwegs. Und wenn dein Chef die falsche Person erwischt hat...
johanna1985
Vorher ist ihm so etwas nicht vorgekommen also es ist das erste mal.Er wird sich bemühen es doch irgendwie hinzukriegen.Ich will einfach nur mal hoffen,dass es klappen wird .Ich hätte ja sonst sowieso wieder angefangen zu arbeiten da es ohne einen zweiten Gehalt gar nicht geht.Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten und hoffe es wird schon alles gut gehen.
Sternenschnuppe
Er reicht am ersten Arbeitstag das BV bei der Krankenkasse ein und beantragt die Umlage 2. Fertig. Ich bekam mein BV damals am 08.12. , am 09. hätte ich bei diesem AG nach drei Jahren wieder arbeiten sollen. Gab den ganz normalen Lohn, ohne überhaupt eine Minute in der Firma gewesen zu sein!
johanna1985
Vielen lieben Dank !!! Dann ruf ich ihn am Montag einfach an und teile es ihm mit.Denn er war am telefon auch sehr verwirrt da er auf verschiedene Meinungen trifft und so den Überblick verloren hat.Ich danke dir !!!
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job