Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

FrauBert77

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Hallo, während meines Beschäftigungsverbots war in meiner Einrichtung Betriebsurlaub. Werden mir diese Tage gut geschrieben oder gilt der Urlaub als abgegolten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten den Urlaub ja auch genommen, wenn Sie kein BV genommen hätten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das kommt drauf an...... war das BV vom Gynäkologen, und war es befristet oder galt es unbeschränkt bis zum Mutterschutz? Oder war das Bv vom Arbeitgeber?


MrsB

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Es war vom Betriebsarzt bis zum Mutterschutz...


Mitglied inaktiv

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Wenn der BA ein generelles BV erteilt hat, dann hat die werdende Mutter während der Bertriebsferien genauso Urlaub zu nehmen wie alle anderen Mitarbeiter der Firma; d.h. Urlaubstage werden abgezogen. In der übrigen Zeit hat sie ihre Arbeitskraft bereitzuhalten, für den Fall dass der Arbeitgeber eine geeignete Tätigkeit anbieten kann; möchte sie in der übrigen Zeit eine Urlaubsreise antreten, dann muss sie wie alle anderen Arbeitnehmer auch, dem AG Bescheid sagen und Urlaub beantragen. Das gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber ein generelles BV erteilt hat.


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