Hallo Frau Bader, ist ein Beschäftigungsverbot vor den 6 Wochen vor Geburt des Kindes ein Ausklammerungsgrund für das Elterngeld? Oder fließen die Monate voll in die Berechnung mit ein? Zahlt dieses Beschäftigungsverbot (vor den 6 Wochen vor Geburt) der Arbeitgeber allein, oder ein Teil die Krankenkasse? Was passiert, wenn man keine 3 vollen Monate gearbeitet hat und in ein Beschäftigungsverbot fällt (z.B. wegen vorheriger Elternzeit mit und ohne Elterngeldbezug)? Vielen Dank im Voraus
von lyla2009 am 10.03.2016, 09:54