Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, Ich wollte mal gerne wissen wie es ist wenn ich ein teilweise beschäftigungsverbot bekomme. Ich habe bereits eine 3 Jahre alte tochter hatte im juni 2014 in der 12 ssw eine Fehlgeburt. Nun bin ich in der 9 ssw krank geschrieben wegen bluterguss neben fruchthöhle was eine erneute Fehlgeburt bedeuten kann aber nicht muss. Ich arbeite im einzelhandel auf Teilzeit. Das heißt vertraglich 18 Stunden in der Woche. Mündlich geregelt 3x6 Stunden. Dabei verräume ich ware (strecken bücken knien schwer heben) habe ich kassendienst sitze ich die ganze Schicht. Kann nicht trinken und waufs klo gehen wann ich will.ich wollte meinen fa ansprechen wegen drm teilweisen arbeitsverbot. Jetzt weiß ich nicht wie das geregelt ist:wird auf 4 stundrn reduziert, muss ich dann jeden Tag 4 Stunden arbeiten (das würde babysitter technisch nicht gehen) oder bleibt es bei 3 tagen die Woche mit vollem gehalt ? Vielen dank im vorraus
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn vertraglich nicht festgehalten ist dass Du an drei Tagen die Woche arbeitest kann der AG auch auf mehrere Tage verteilen. LG Sabine
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