sandra15
Guten Tag Fr. Bader, ich bin in der 11 Ssw und im Einzelhandel tätig, sitze an der Kasse ist oft stressig, da ich im Backshop nicht mehr arbeiten wollte, weil die Kartons einfach zu schwer sind (TK Ware). Meine Frage: Seit 13 Wochen arbeite habe ich kein freies Wochenende mehr gehabt troz das ich Wunschzettel an die Pinwand hänge, die aber ignoriert werden, und arbeite nur noch spätschichten bis 21.00 oder auch bis 21.30uhr. Letzte Woche habe ich den Chef gefragt ob ich auch mal eine Mittelschicht bekommen kann, da sagte er Nein das ginge nicht. Eine andere Kollegin bekommt die Mittelschicht auch alle zwei Wochen, und nur deshalb hat die in unserem Unternehmen angefangen meint er zu mir. Ich musste im Febuar meinen Urlaub verlegen weil zwei keinen Urlaub nehmen dürfen den habe ich dann auf Ende Mai verlegt. Nun das dauert mir zu lange bis dahin zu warten, nun bittete Ich den Chef ob ich den Urlaub den ich im Nov und Okt.nicht mehr brauche vorzu ziehen,da ich ca. am 8.10.2015 endbinde, da sagte der zu mir den bekomme ich nicht ich sei selbst Schuld das ich den im Febuar nicht genommen habe u.s.w.. es dürfen nur drei Leute Urlaub nehmen aber nächste Woche zb. haben 5 Leute Urlaub. (Es sind mehr als 40 Mitarbeiter im Unternehmen tätig es gibt keinen Betriebsrat ) Was kann ich dagegen machen? Ich will ja auch nicht den Job verlieren habe erst ein Festvertrag bekommen trotz Schwangerschaft.
Hallo, 1. Nur bis 20 Uhr 2. In der Doppelwoch nur 90 Std. ich würde da mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mutterschutzgesetzt ausdrucken, und dem Chef geben. Du darfst gar nicht bis 21.00 Uhr arbeiten. Das muss der Chef also eh abstellen. Notfalls schalte das Gewerbeamt ein wenn er meint da nicht mitspielen zu wollen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Da er dir einen anderen Arbeitsplatz gegeben hat, dürfte auch das BV nicht greifen. Kassieren ist sicherlich keine Tätigkeit die das rechtfertigt. Und Arzt darf nur, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Evtl noch wegen Mobbing - was du aber nachweisen müsstest. Ansonsten wegen Kündigung, ehrliche Meinung, nutz die Elternzeit um dir einen neuen Job zu suchen. Ich wette mit dir, du wirst eh am Tag nach der Elternzeit die Kündigung erhalten. Solange bist du ja fast komplett geschützt.
sandra15
Der hat ja gesagt das der das unterstützt und mir nen festvertrag erst gegeben. Danke für die Antwort
sandra15
Vielen Dank für die Antwort
sandra15
Ich hätte da noch eine Frage. Ich habe das Gefühl das ich nicht angemeldet wurde bei der Aufsichtsbehörde das ich Schwanger bin. Mein bef. Vertrag ging bis Ende Febuar wurde aber schon am Mitte Febuar abgemeldet bei der Krankenkasse, bis heute bin ich bei der Krankenkasse nicht mehr angemeldet wurden habe ich aus Zufall erfahren.Sollte gestern schwere Einkaufswagen schieben, und morgen muss ich Ware mit auspacken. Kann ich durch sowas auch Beschäftigungsverbot bekommen?? Ich habe solche Bauchschmerzen wenn ich Abends Heim komme.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer KiTa und hatte aufgrund fehlender Immunität zunächst für die ersten 20 SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ein Kontakt mit den Kindern entsprechend nicht möglich war. Später wurde ich gefragt, ob ich stattdessen Bürotätigkeiten in der KiTa übernehmen möchte. Ich habe zugestimmt. Daraufhin erhie ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach