sandra15
Guten Tag Fr. Bader, ich bin in der 11 Ssw und im Einzelhandel tätig, sitze an der Kasse ist oft stressig, da ich im Backshop nicht mehr arbeiten wollte, weil die Kartons einfach zu schwer sind (TK Ware). Meine Frage: Seit 13 Wochen arbeite habe ich kein freies Wochenende mehr gehabt troz das ich Wunschzettel an die Pinwand hänge, die aber ignoriert werden, und arbeite nur noch spätschichten bis 21.00 oder auch bis 21.30uhr. Letzte Woche habe ich den Chef gefragt ob ich auch mal eine Mittelschicht bekommen kann, da sagte er Nein das ginge nicht. Eine andere Kollegin bekommt die Mittelschicht auch alle zwei Wochen, und nur deshalb hat die in unserem Unternehmen angefangen meint er zu mir. Ich musste im Febuar meinen Urlaub verlegen weil zwei keinen Urlaub nehmen dürfen den habe ich dann auf Ende Mai verlegt. Nun das dauert mir zu lange bis dahin zu warten, nun bittete Ich den Chef ob ich den Urlaub den ich im Nov und Okt.nicht mehr brauche vorzu ziehen,da ich ca. am 8.10.2015 endbinde, da sagte der zu mir den bekomme ich nicht ich sei selbst Schuld das ich den im Febuar nicht genommen habe u.s.w.. es dürfen nur drei Leute Urlaub nehmen aber nächste Woche zb. haben 5 Leute Urlaub. (Es sind mehr als 40 Mitarbeiter im Unternehmen tätig es gibt keinen Betriebsrat ) Was kann ich dagegen machen? Ich will ja auch nicht den Job verlieren habe erst ein Festvertrag bekommen trotz Schwangerschaft.
Hallo, 1. Nur bis 20 Uhr 2. In der Doppelwoch nur 90 Std. ich würde da mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mutterschutzgesetzt ausdrucken, und dem Chef geben. Du darfst gar nicht bis 21.00 Uhr arbeiten. Das muss der Chef also eh abstellen. Notfalls schalte das Gewerbeamt ein wenn er meint da nicht mitspielen zu wollen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Da er dir einen anderen Arbeitsplatz gegeben hat, dürfte auch das BV nicht greifen. Kassieren ist sicherlich keine Tätigkeit die das rechtfertigt. Und Arzt darf nur, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Evtl noch wegen Mobbing - was du aber nachweisen müsstest. Ansonsten wegen Kündigung, ehrliche Meinung, nutz die Elternzeit um dir einen neuen Job zu suchen. Ich wette mit dir, du wirst eh am Tag nach der Elternzeit die Kündigung erhalten. Solange bist du ja fast komplett geschützt.
sandra15
Der hat ja gesagt das der das unterstützt und mir nen festvertrag erst gegeben. Danke für die Antwort
sandra15
Vielen Dank für die Antwort
sandra15
Ich hätte da noch eine Frage. Ich habe das Gefühl das ich nicht angemeldet wurde bei der Aufsichtsbehörde das ich Schwanger bin. Mein bef. Vertrag ging bis Ende Febuar wurde aber schon am Mitte Febuar abgemeldet bei der Krankenkasse, bis heute bin ich bei der Krankenkasse nicht mehr angemeldet wurden habe ich aus Zufall erfahren.Sollte gestern schwere Einkaufswagen schieben, und morgen muss ich Ware mit auspacken. Kann ich durch sowas auch Beschäftigungsverbot bekommen?? Ich habe solche Bauchschmerzen wenn ich Abends Heim komme.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit