Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

sandra15

Beitrag melden

Guten Tag Fr. Bader, ich bin in der 11 Ssw und im Einzelhandel tätig, sitze an der Kasse ist oft stressig, da ich im Backshop nicht mehr arbeiten wollte, weil die Kartons einfach zu schwer sind (TK Ware). Meine Frage: Seit 13 Wochen arbeite habe ich kein freies Wochenende mehr gehabt troz das ich Wunschzettel an die Pinwand hänge, die aber ignoriert werden, und arbeite nur noch spätschichten bis 21.00 oder auch bis 21.30uhr. Letzte Woche habe ich den Chef gefragt ob ich auch mal eine Mittelschicht bekommen kann, da sagte er Nein das ginge nicht. Eine andere Kollegin bekommt die Mittelschicht auch alle zwei Wochen, und nur deshalb hat die in unserem Unternehmen angefangen meint er zu mir. Ich musste im Febuar meinen Urlaub verlegen weil zwei keinen Urlaub nehmen dürfen den habe ich dann auf Ende Mai verlegt. Nun das dauert mir zu lange bis dahin zu warten, nun bittete Ich den Chef ob ich den Urlaub den ich im Nov und Okt.nicht mehr brauche vorzu ziehen,da ich ca. am 8.10.2015 endbinde, da sagte der zu mir den bekomme ich nicht ich sei selbst Schuld das ich den im Febuar nicht genommen habe u.s.w.. es dürfen nur drei Leute Urlaub nehmen aber nächste Woche zb. haben 5 Leute Urlaub. (Es sind mehr als 40 Mitarbeiter im Unternehmen tätig es gibt keinen Betriebsrat ) Was kann ich dagegen machen? Ich will ja auch nicht den Job verlieren habe erst ein Festvertrag bekommen trotz Schwangerschaft.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Nur bis 20 Uhr 2. In der Doppelwoch nur 90 Std. ich würde da mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mutterschutzgesetzt ausdrucken, und dem Chef geben. Du darfst gar nicht bis 21.00 Uhr arbeiten. Das muss der Chef also eh abstellen. Notfalls schalte das Gewerbeamt ein wenn er meint da nicht mitspielen zu wollen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Da er dir einen anderen Arbeitsplatz gegeben hat, dürfte auch das BV nicht greifen. Kassieren ist sicherlich keine Tätigkeit die das rechtfertigt. Und Arzt darf nur, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Evtl noch wegen Mobbing - was du aber nachweisen müsstest. Ansonsten wegen Kündigung, ehrliche Meinung, nutz die Elternzeit um dir einen neuen Job zu suchen. Ich wette mit dir, du wirst eh am Tag nach der Elternzeit die Kündigung erhalten. Solange bist du ja fast komplett geschützt.


sandra15

Beitrag melden

Der hat ja gesagt das der das unterstützt und mir nen festvertrag erst gegeben. Danke für die Antwort


sandra15

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antwort


sandra15

Beitrag melden

Ich hätte da noch eine Frage. Ich habe das Gefühl das ich nicht angemeldet wurde bei der Aufsichtsbehörde das ich Schwanger bin. Mein bef. Vertrag ging bis Ende Febuar wurde aber schon am Mitte Febuar abgemeldet bei der Krankenkasse, bis heute bin ich bei der Krankenkasse nicht mehr angemeldet wurden habe ich aus Zufall erfahren.Sollte gestern schwere Einkaufswagen schieben, und morgen muss ich Ware mit auspacken. Kann ich durch sowas auch Beschäftigungsverbot bekommen?? Ich habe solche Bauchschmerzen wenn ich Abends Heim komme.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...