Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

MeikeMann

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Sehr geehtre Frau Bader, ich arbeite in Teilzeit als Ernährungsberaterin (Diätassistentin) in einer Klinik für Menschen mit Depressionen und Essstörungen. Nebenbei bin ich nebenberuflich in der ambulanten Ernährungsberatung tätig. Seit Beginn meines Jobs vor drei Monaten muss ich kontinuierlich Überstunden machen, da die vorgesehene Zeit von 20 Wochenstunden nicht ausreicht. Meiner Kollegin geht es ebenso. Trotz mehrfacher Bitte, Anschreiben ,persönlichen Gesprächen, Erstellung von Listen als Übersich über unsere tägliches Tätigkeitsfeld, kommt unser Chef nicht in Bewegung und vertröstet und immer wieder mit einer Stundenaufstockung. Ich arbeite hauptsächlich im Stehen in der Küche, muss Einkaufen für Essen bis zu 12 Patientinnen und habe keine Pause in den ca. 6 Std, die ich an 4 Arbeitstagen wöchentlich arbeite. Psychisch setzt mich das sehr unter Druck und körperlich strengt es mich so sehr an, dass ich nachmittags erstmal zwei Stunden schlafen muss, um meine Nebentätigkeit gegen Abend aufnehmen zu können. Rechtfertigt das Verhalten meines Chefs ein Beschäftigungsverbot? Ich danke Ihnen herzlich, Maike Mann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach Ihrer Schilderung ist das ok. ich würde mit dem gewerbeaufsichtsamt Kontakt aufnehmen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Persönliche Meinung, eher nicht. Bin zwar nicht Fr. Bader, kenne aber den Job. Was Dein Chef aber muß, auch für ihn gelten die Mutterschutzgesetze, an die hat er sich zu halten. Mein Rat, wende dich ans Gewerbe-/Ordnungsamt (bei uns war das die Abteilung Arbeitsschutz). Die sollen das vor Ort prüfen. Vorallen wenn Dauer-Überstunden schon einprogrammiert sind - das ist nämlich so nicht rechtens. Mehrarbeit ist in dem Berufsbereich anosnten ja eher normal. Bei uns war es so, das DA welche schwanger waren, genau wie das übrige Küchenpersonal, dann nicht mehr ans Essenband durften. Völlig egal wie lange das lief. Koch- und Zubereitungstätigkeit soweit wie es eben mit den Kriterien der Gesetze einzuhalten ist, sprich nicht schwer heben, nicht dauernd bücken oder strecken. Einhalten der Pausen- und Ruhezeiten. Da mussten dann die Köche halt mal mithelfen und die Töpfe heben - wenn denn dann eben am Herd gearbeitet wurde. Kipppfanne ect war dann tabu. Beratungstätigkeit selbst geht ja klar - da wäre wenn nur ein Problem wenn mit extrem labilen Menschen wo mit echten Übergriffen zu rechnen ist. Das dürfte ja eher nicht der Fall sein. Ansonsten dürfte das Arbeiten unter stehend-gehend fallen, und damit ist das OK. Muß man nicht verstehen. Ich arbeite inszwischen im Einzelhandel, Schwerpunkt Fleischverarbeitung. Selbst das ging vom Arbeitschutz aus OK, nur das Heben der Fleischkisten sollten doch lieber die Kollegen übernehmen. Thekendienst, das lange stehen, der Dauerstress - all das kein KO-Kriterium. Weiß ja nicht wie weit Du bist, aber bei mir ging es so ab der 15ten SSW etwas besser mit der Müdigkeit - bis etwa zur 30ten. Ab dann war ich echt dankbar als es in den Mutterschutz ging - zumal ich bis zum Mutterschutz die 40 Std Woche durchgezogen habe. Länger wäre es aber auch nicht gegangen. Küche und Einzelhandel (und damit meine ich nicht Kasse und leichte verkaufstätigkeit) - das sind IMO zwei Jobbereich wo viele Schwangere sofort ein BV bekommen sollten. Nur leider sieht der Gesetzgeber es anders. Wenn es gar nicht anders geht, dann laß Dich vom Arzt krankschreiben. Der soll vermerken das es Schwangerschaftsbedingt ist - so gibt es kein Kürzung beim Elterngeld wenn länger als 6 Wochen.


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