Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

roby.the.cat

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Werte Frau Bader, ich bin 41, in der 31. Woche und seit zwei Wochen krank geschrieben. Meine Frauenärztin will mir ab nächste Woche ein komplettes Beschäftigungsverbot ausschreiben. Wie wirkt sich das auf die Berechnung des Elterngeld ab dem 3. Lebensmonat des Kindes aus? Ist es da evtl. günstiger, den Krankenschein bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern? Vielen Dank für Ihre Antwort! Roby


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können BV und Krankschreibung nicht vermischen. BV - es liegt am Job (Gefahr für Mutter u Kind) Krankschreibung: es liegt an der Gesundheit der Mutter (vorzeitige Wehen etc.) Auf das EG darf sich beides nicht auswirken, wenn die Krankheit auf der SchwS beruht. Liebe Grüsse, NB


mirico11

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Nein, Krankengeld ist weniger !!! Bei BV hast du keine Einbußen und zählt ganz normal als Lohn beim Elterngeld :) Lg


CKEL0410

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aich eine krankschreibung wirk sich nicht auf das eg aus, nur auf das mg, solang man ss bedingt krankgeschrieben ist!


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