Hallo Frau Bader,
ich hätte mal eine Frage zu Baschäftigungsverbot, dass der Frauenarzt austellt.
Bekommt der Arbeitgeber mit, warum das Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, also den Grund dafür? Oder hat der Arzt Schweigepflicht?
Vielen Dank im Vorraus
von
Glücksbärchen_21
am 30.09.2013, 15:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja, denn er hat das Recht, Sie in eine andere Abteilung zu versetzen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
ich möchte gern noch eine frage hinzufügen.
Wenn ich gestern die ssw meiner leitung in der kinder krippe erzaehlt habe und jetzt eine woche krank geschrieben bin, darf sie die schwangerschaft dem team einfach erzaehlen?
von
Glücksbärchen_21
am 01.10.2013, 08:43