Annnnne
Hallo Fr. Bader, Ich bin schwanger, habe einen kleinen Sohn von einem Jahr und bin Physiotherapeut. Bin also körperlich schwer an schaffen, sowohl durch meinen Sohn, als auch durch den Beruf. Solange ich kann, möchte ich gern arbeiten. Nun frage ich mich, wenn es nicht mehr so klappt, braucht meine Gyn dann eine Zustimmung vom AG um mir ein Beschäftigungsverbot zu geben? Bei meiner letzten ss wollte sie nämlich ein schreiben von meinem Chef, das es für ihn auch ok ist und er mich nicht anders einsetzen kann. Hab gedacht, der Arzt kann sowas besser beurteilen. Kann nur der Gyn ein BV geben, oder auch ein anderer Arzt, wie der allgemeinmediziner? Lg und vielen dank Anne m.
Hallo, nein. Das kann über den Gyn, den AG oder das Gewerbeaufsichtsamt laufen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Frau Bader schreibt dazu immer folgendes: man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Grundsätzlich kann jeder Arzt ein BV ausstellen. Der AG kann allerdings beantragen dass eine Zweitmeinung dazu eingeholt wird. Den Arzt kann er dabei aber nicht festlegen. Grundsätzlich kann der Arzt entscheiden ob Deine Tätigkeiten nicht mehr zu machen sind, aber ob Dein AG eventuell andere Arbeit fü Dich hat kann er nicht entscheiden, denn der AG hat das Recht Dich anderweitig einzusetzen, lediglich an der Vergütung, Urlaub etc. darf er nichts ändern. LG Sabine
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