maggvr
Liebe Frau Bäder, Ich befinde mich grade in elternzeit und wollte ab August wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Ich von wieder schwanger geworden und bekomme sofort ein Beschäftigungsverbot. Wie wird es finanziell für mich aussehen da ich für 2 Jahre elternzeit beantragt habe aber mit der bitte nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu beginnen was ich ja jetzt auch tun wollte. Bekomme ich wieder das Geld was ich in der erstem Schwangerschaft bekommen habe oder nix??
Hallo, hat der AG denn scon zu der TZ zugesagt? Dann bekommen Sie da, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Wenn das mit der Teilzeit schon vertraglich steht dann den Teilzeitlohn, den würdest Du ja auch erarbeiten. Wenn es noch nicht weiter festgemacht ist kann es auch nix sein, da Du es nicht nachweisen kannst, dass Du ab September Teilzeit arbeiten würdest.
maggvr
Danke, also nachweisen könnte ich es schon da mein AG mir schriftlich bestätigt hat das ich ab August in Teilzeit wieder anfangen kann nur über Gehalt etc hatten wir noch nicht gesprochen
Sternenschnuppe
Das muss eh gleich bleiben das Gehalt. Von daher. Wenn Du ein BV bekommst ( was arbeitest Du denn das man das gleich bekommt ? ) , dann bekommst eben den Lohn runtergereichtem auf die Stunden die Du gegangen wärest.
maggvr
Darf ich mal fragen woher du das weißt?? Arbeite beim Zahnarzt, da gibt's sofort ein BV
Sternenschnuppe
Weil ich hier seit Jahren lese , die Antworten von Frau Bader kenne, und es fast auch so hatte. Allerdings schluderte mein AG und gab mir die Teilzeitbestätigung nach Elternzeit nicht. Daher bekam ich im BV ( war direkt nach Elternzeit ) den Vollzeitlohn. Man munkelt dass er seither die Teilzeit sofort bei Wunsch vertraglich festhält *g*
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE