skanna
Guten Tag, Ich möchte Ihnen gerne meine Situation schildern und meine Fragen zum Schluss. Ich bin in der 15 ssw und mir geht es seit Anfang der SSW sehr schlecht. Übelkeit, Erbrechen und Schlafstörungen. Meine Frauenärztin hat mich 3 Wochen deswegen krank geschrieben. Zeitgleich bin ich wegen Absetzen meines Antidepressivas in Behandlung beim Hausarzt gewesen. Er hat gesehen, wie schlecht es mir geht und hat mich dann im Anschluss 5 Wochen krankgeschrieben, was in der Krankmeldung stand weiß ich nicht, aber nicht wegen Schwangerschaftsbeschwerden. Nun meint er aber, ich solle unbedingt mit der Frauenärztin über ein Beschäftigungsverbot sprechen, da ich nicht in der Lage sei zu arbeiten. Heute nun hatte ich einen Termin bei Ihr und sie darauf angesprochen. Ihre Frage war, warum sollte ich das tun? Ich erklärte ihr, dass ich nach wie vor große Probleme mit der Übelkeit und Erbrechen habe. Mich einfach nicht in der Lage fühle arbeiten zu gehen. Mein Arbeitgeber habe ebenfalls ein BV vorgeschlagen. Sie reagierte sofort abweisend, sie könne das nicht tun, dass gehe nur bei einem gefährlichen Arbeitsplatz. Sie hätte keine Lust, dass sie hinterher mein Gehalt bezahlen müsse, Übelkeit wäre kein Grund. Daraufhin bin ich zusammengebrochen, hatte Weinkrämpfe. Irgendwie hat sie das verunsichert. Sie schaute noch mal in den Mutterpass und meinte, naja wegen meiner Angststörung wäre ich ja ein Risikopatient und da könne sie schon was machen. Auf einmal stellte sie mir den Wisch aus, individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Entbindungstermin, Grund: Angststörung. Natürlich bin ich erleichtert, aber jetzt habe ich Angst, dass dies noch Folgen für mich hat. Kann es sein, dass die Krankenkasse deswegen bei der Ärztin Ärger macht, weil ich ja vorher vom Hausarzt krank geschrieben war? Könnte es sein, dass das BV wieder aufgehoben wird? Wie sieht das aus, wenn die Ärztin sich nicht richtig informiert und daher wirklich Probleme bekommt, habe ich dann noch etwas damit zu tun? Vielen Dank schon mal.
Hallo, außer dem Ausfall ihrer Arbeitskraft entsteht dem Arbeitgeber ja kein Nachteil, die Krankenkasse zahlt den Lohn. Ob das Beschäftigungsverbot zurecht ausgestellt worden ist, kann ich nicht beurteilen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Mach Dir keine Sorgen, wenn selbst der Arbeitgeber das befürwortet, dann wird keiner dagegen vorgehen. Für die Krankenkasse ist das eine "Versicherungsleistung" der Ag zahlt eine Pauschale ein, und nun tritt der Versicherungsfall ein. Deine FA hat im Übrigen ganz richtig entschieden indem sie überlegte, denn eigentlich muss die Arbbeitsstelle Gefahren bringen, was bei Dir nicht der Fall ist. Nett von ihr dass sie es dennoch ausstellte. Gute Besserung.
skanna
Danke für deine Antwort und Genesungswünsche. :-) Ganz richtig ist deine Aussage aber nicht. Es gibt doch noch mehr Gründe als nur die Sicherheit am Arbeitsplatz. Zitat Landesamt für Arbeitsschutz Berlin: "Unabhängig von diesen o. g. generellen Beschäftigungsverboten, die unabdingbar sind und auch nicht auf Wunsch der Betroffenen außer Kraft gesetzt werden können, gibt es das sogenannte individuelle Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG für den Einzelfall. Dieses zielt auf die besondere Lebenssituation der werdenden Mutter ab. Hierzu heißt es: „Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.“ Allein der Arzt entscheidet, welche beruflichen Tätigkeiten für eine werdende Mutter und das ungeborene Kind eine Gefährdung darstellen können. Hierbei eröffnet sich ein großer Entscheidungsspielraum für den Arzt. Er kann Tätigkeiten hinsichtlich Art, Dauer und Länge einschränken, kann sie ggf. ganz verbieten; er kann das Beschäftigungsverbot befristet oder bis zum Beginn der Schutzfrist erteilen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gesundheitsgefährdung in Verbindung mit der Schwangerschaft zu sehen ist. Von dieser Regelung des § 3 Abs. 1 kann z.B. bei unstillbarem Erbrechen, Schwangerschaftstoxikose, Risikoschwangerschaft, bei erheblicher psychischer Belastung, aber auch bei den sogenannten normalen Schwangerschaftsbeschwerden, wie z. B. morgendlicher Übelkeit Gebrauch gemacht werden. Der Arzt hat in jedem Fall zu entscheiden, ob ein Beschäftigungsverbot nach § 3 MuSchG ausgesprochen werden sollte oder eine „normale“ Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG sollte schriftlich ausgesprochen werden und ist nach Vorlage beim Arbeitgeber wirksam." Auch bei Übelkeit kann das BV ausgestellt werden.
Sternenschnuppe
Ok, dann kennst Du es besser als ich , wodurch ich die Frage dann nicht ganz verstehe wenn Du durch die Paragrafen die Sicherheit schon hast :-) Wegen Übelkeit wäre in Deiner Schwangerschaftswoche ein BV bis zum ET unangebracht, da diese vermutlich und hoffentlich nicht bis zum Ende anhält. Da wäre eines zeitlich vorerst begrenzt angebracht gewesen. Wie auch immer, Dein AG wollte es ja eh, und solange er dagegen nicht angeht haben weder Du noch Ärztin etwas zu befürchten.
skanna
Naja dies ist ja das Expertenforum von Frau Bader und meine Fragen lauten ja nicht welche Paragrafen gibt es, sondern warum die Ärztin nicht Bescheid weiß und ob sich daraus für mich Konsequenzen ergeben können.
Mitglied inaktiv
BV wegen Übelkeit - klaro. Sorry aber dann müßten 2/3 aller Schwangeren zuhause bleiben. "Nur" Übelkeit ist da bestimmt keine Begrüdnung für nen BV. Die hat dich einzig wohl wegen der Angszustände ins BV gesetzt, Folge wohl der Antidepressiva und deren Absetzung. Ist nämlich je nach Präperat da völlig normal, erst recht wenn keine schonende Ausschleichung gemacht wird. Du solltest dir da dringend Hilfe suchen. Habe die teile auch schon gehabt im Zuge der Schmerztherapie und das ist nicht ohne. Mir war übrigens während der ganzen SS schlecht weil ich wohl immer wieder in die Unterzuckerung gerutscht bin, bin Schmerzpatienten und hab eine Herz-OP hinter mir. Dazu dann noch als Ü35 eh bereits schon Risikopatientin. Im "besten" Fall hätte ich mal eine Krankschreibung bekommen wegen des Stresses (Einzelhandel). Nur um mal zu zeigen wei schwer ein BV in der Regel zu bekommen ist - glücklicherweise.
Mitglied inaktiv
Muss man überhaupt sagen warum man m Verbot hat? Würd mir da keinen Kopf machen.. Hab auch seid der 8ten Woche ein Verbot wegen Hypertonie...hab das abgegeben und gut!!
Sternenschnuppe
Nein, muss man nicht. Geht der AG dagegen vor wird es Thema. Vorher nicht.
skanna
Ich finde es nur komisch, weil die Ärztin gestern sagte, der AG ist nicht das Problem und die Krankenkasse auch nicht. Wer könnte da denn noch Probleme machen??
Mitglied inaktiv
Ja dann niemand mehr.. Sie Ärztin stellt das aus der Arbeitgeber bekommt den Wisch.. Und er kann sich das Geld von der Krankenkasse wieder holen.. Mehr haben damit ja letztendlich nicht mit zu tun?!
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