Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Schokoauge

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Hallo Fr. Bader ich hab da mal eine Frage. Ich arbeite im OP/Narkoseabteilung. Wurde jetzt wegen der Narkosebelastung in die Anästhesieambulanz versetzt. Anfangs fand ichs dort auch ganz ok..aber inzwischen haben wir dort zu zweit eine so hohe schlagzahl an Patienten, dass mir immer wieder mein Bauch sehr weh tut..bin in der 20.ssw. Dazu kommt,dass ich schon vor der SS Migräne hatte. Diese konnte ich immer mit Medikamenten bekämpfen..jetzt wo ich schwanger bin und ncihts mehr nehmen kann/soll/darf habe ich mehr kopfweh und migräne denn je. Alle Alternativen helfen nicht..schonen, Minzöl,frische Luft usw. hilft alles nicht. Oft quäle ich mich zur Arbeit.. und hoffe,dass der Tag bald rumgeht..verschwinde zwischendurch auf Toilette um mich dank dem Kopfweh zu übergeben..sag es aber niemand. Manchmal bleib ich sogar zuhause, aber mit einem total schlechten Gewissen. Ich wünsche MIgräne echt keinem Jetzt hatte ich letztens ein Gespräch mit unserer Pflegedienstleitung. So als Infogespräch für Schwangere..Wir hattens dann auch vom Beschäftigungsverbot. Weil mein Gyn gemeint hat, wenns mit meiner Migräne nicht geht, dann stellt er mir ein BV aus. Ich hab dann die PDL darauf angesprochen ohne zu sagen,wie schlecht es mir geht.. dieser meinte, wenn eine Schwangere im Krankenhaus ins BV geht, kriegt sie ab diesem Zeitpunkt nur noch 60% des eigenltichen Gehaltes..Ich hab mehrmals nachgefragt, weil ich es anders in Erinnerung hatte.. Aber er meinte nur: ich weiß,das ist nicht schwangerenfreundlich, aber so ist es. Stimmt das wirklich? ich weiß von einer anderen schwangeren,dass sie trotzdem ganz normal ihr gehalt weiter bekommen hat. Ich will nicht unbedingt auf ein BV raus, obwohl ich oft in der Ambulanz ziehen und Stechen und damit ein sehr unwohles Gefühl im Bauch hab..dazu noch meine Migräne.. was sagen Sie dazu?? Würde mich über Rückantwort freuen. Danke


Maxi78

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Was ist denn das für eine PDL? Bin selbst Krankenschwester und selbstverständlich bekommst Du bei einem Beschäftigungsverbot 100% Deines Gehaltes. Zuschläge wird ebenfalls der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen. Also Du hast überhaupt keine Einbusen. So wie Du die Situation beschreibst würde ich nicht mehr auf Arbeit gehen. Ich selbst hatte auch ab der 21. Woche ein Beschäftigungsverbot (Onkologie) LG


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