poi3
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein großes Problem. Ich bin in der 14. SSW und bin seit beginn der Schwangerschaft zu Hause. Ich hatte zu beginn 11 Tage Blutungen und verdacht auf Extrauterine Schwangerschaft, dann war ich ein paar Tage arbeiten, wurde dann aber 4 Tage wegen erbrechen krank geschrieben. Bei der folgenden Untersuchung stellte sich dann ein Uterushämatom heraus. Wieder wurde ich krank geschrieben. Da ich als Physiotherapeutin mit Patienten arbeite und viel an der Bahandlungsbank stehen muss hat meine Ärztin ein Attest ausgestellt in dem aufgeführt ist das ich nur leichte Tätigkeiten erledigen darf, nicht mehr als 5kg heben und tragen darf, nicht länger als 4 stunden am Tag arbeiten soll und nach jeder Stunde eine kleine Sitzpause notwendig ist. Meine Arbeitgeberin hat daraufhin einen Brief an die Ärztin verfasst indem sie aufgeführt hat das es bei uns in der Praxis nicht durchführbar. Ich arbeite die meiste Zeit alleine in der Praxis und muss besonders in Notsituationen schon mal mehr heben und tragen, hab dann keine Hilfe, es kommt vor das Patienten infektiös sind etc. daher wollte sie das die Ärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Diese sagte mir das das die Arbeitgeberin selber ausstellen muss. Meine Arbeitgeberin hat daraufhin mit der Krankenkasse gesprochen und die sagte das muss die Ärztin machen. Das habe ich dann weitergegeben aber diese besteht darauf das es meine Arbeitgeberin machten muss. NUn meint diese dann muss ich eben krankgeschrieben werden aber bitte immer mit der selben Diagnose denn arbeiten kann ich bei ihr nicht mehr. Das wäre für mich aber finanziell sehr schwierig da ich dann ja deutlich weniger bekommen würde. Arbeiten soll ich aber auch nicht. Nun hab ich schon ein paar Tage Urlaub genommen, hab aber kaum noch welchen übrig. Ich bin verzweifelt, weiß nicht an wen ich mich wenden kann oder soll. Ich weiß nun auch nicht wer recht hat. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und sagen an wen ich mich vielleicht wenden muss damit es geregelt werden kann. Ab Freitag benötige ich wieder einen neuen Krankenschein. vielen Dank für Ihre Zeit. lg poi3
Hallo, Frage ist, ob Sie nicht arbeiten können wegen der Erkrankung (Hämatom) oder der Arbeit (heben). Wegen letzterem muss wegen § 4 MuSchG der Ag ein BV aussprechen. Ein Bv ist besser als eine Krankschreibung, weil das der Lohn weiter läuft. Liebe Grüsse, NB
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