poi3
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein großes Problem. Ich bin in der 14. SSW und bin seit beginn der Schwangerschaft zu Hause. Ich hatte zu beginn 11 Tage Blutungen und verdacht auf Extrauterine Schwangerschaft, dann war ich ein paar Tage arbeiten, wurde dann aber 4 Tage wegen erbrechen krank geschrieben. Bei der folgenden Untersuchung stellte sich dann ein Uterushämatom heraus. Wieder wurde ich krank geschrieben. Da ich als Physiotherapeutin mit Patienten arbeite und viel an der Bahandlungsbank stehen muss hat meine Ärztin ein Attest ausgestellt in dem aufgeführt ist das ich nur leichte Tätigkeiten erledigen darf, nicht mehr als 5kg heben und tragen darf, nicht länger als 4 stunden am Tag arbeiten soll und nach jeder Stunde eine kleine Sitzpause notwendig ist. Meine Arbeitgeberin hat daraufhin einen Brief an die Ärztin verfasst indem sie aufgeführt hat das es bei uns in der Praxis nicht durchführbar. Ich arbeite die meiste Zeit alleine in der Praxis und muss besonders in Notsituationen schon mal mehr heben und tragen, hab dann keine Hilfe, es kommt vor das Patienten infektiös sind etc. daher wollte sie das die Ärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Diese sagte mir das das die Arbeitgeberin selber ausstellen muss. Meine Arbeitgeberin hat daraufhin mit der Krankenkasse gesprochen und die sagte das muss die Ärztin machen. Das habe ich dann weitergegeben aber diese besteht darauf das es meine Arbeitgeberin machten muss. NUn meint diese dann muss ich eben krankgeschrieben werden aber bitte immer mit der selben Diagnose denn arbeiten kann ich bei ihr nicht mehr. Das wäre für mich aber finanziell sehr schwierig da ich dann ja deutlich weniger bekommen würde. Arbeiten soll ich aber auch nicht. Nun hab ich schon ein paar Tage Urlaub genommen, hab aber kaum noch welchen übrig. Ich bin verzweifelt, weiß nicht an wen ich mich wenden kann oder soll. Ich weiß nun auch nicht wer recht hat. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und sagen an wen ich mich vielleicht wenden muss damit es geregelt werden kann. Ab Freitag benötige ich wieder einen neuen Krankenschein. vielen Dank für Ihre Zeit. lg poi3
Hallo, Frage ist, ob Sie nicht arbeiten können wegen der Erkrankung (Hämatom) oder der Arbeit (heben). Wegen letzterem muss wegen § 4 MuSchG der Ag ein BV aussprechen. Ein Bv ist besser als eine Krankschreibung, weil das der Lohn weiter läuft. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
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