Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Neelie

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, bin mir aber bei einem Punkt nicht sicher inwiefern dieser gemeint ist. Habe extra für den Job meinen Kinderwunsch auf Eis gelegt und möchte erst einmal auch ein paar Jahre arbeiten gehen. Nun ist es aber so, das ich im Falle einer Schwangerschaft in ein paar Jahren ein Beschäftigungsverbot bekommen werde (arbeite im Altenheim) . Aus dem Vertrag geht nun aber hervor: Bei einem Beschäftigungsverbot des Arbeitnehmers durch dei Heimaufsichtsbehörde oder durch gesetzliche Bestimmungen gilt das Arbeitsverhältnis mit Ende des Monats als aufgelöst, in welchem das Beschäftigungsverbot wirksam wird. Der Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall ohne weiteres keinen Anspruch auf eine andere Beschäftigung vom Betrieb des Arbeitgebers. Bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Bundesseuchengesetz ruht das Arbeitsverhätnis für die Dauer des Verbotes. Der Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns wird für diesen Fall ausgeschlossen. Wie würde sich das nun aber im Falle eines Beschäftigungsverbotes aufgrund einer SS auswirken. Steht nicht das Mutterschutzgesetz über diesem Verbot? Möchte ja nun ein paar Jahre arbeiten gehen um ein weiteres Kind finanzieren zu können und nicht arbeitslos werden. Vielen Dank für Ihren Rat.


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