Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich bin nun in der 10ssw und habe ein großes Problem. Vormittags arbeite ich in einer Radiologischen Gemeinschaftspraxis und bin dort für das Archiv verantwortlich. Ich befördere alle Archivtüten über 3 Etagen in die verschiedenen Archive und sortiere sie dort mit Hilfe großer "Archivleitern" (nenne ich sie mal) ein. Ich hatte von Anfang an Angst das diese Arbeit schlecht für mein Kind sein könnte. Sei es die Belastung oder ein Sturz von der Leiter...Mein Chef allerdings sieht dies anders. Er meint ich solle mich nicht so anstellen. Bin wirklich enttäuscht von ihm. Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Habe wirklich Angst das meinem Baby etwas passiert... Haben Sie einen Rat für mich?! Viele Grüße
Hallo, sprechen Sie mit Ig´hrem FA drüber-der kann entscheiden, ob ein BV ausgesprochen wird. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Sprich doch mal mit deinem Frauenarzt darüber. Sind denn die Leitern tatsächlich so unsicher? Wie schwer sind die Akten, die du transportieren musst?
Mitglied inaktiv
Meine Frauenärztin ist mir da keine so große Hilfe. Mit ihr habe ich schon gesprochen und sie meinte nur ich müsse das mit meinem AG regeln... :( Also die Archivtüten (die immer in gr. Stapel zusammen gepackt werden) sind schon echt schwer. Wenn ich ein Paket in den 2ten Stock getragen habe bin ich schon gut am schnaufen... ;) Auch das mit den Leitern ist nicht ohne...man "hangelt" sich halt von einem Regal ins nächste. Bin innerhalb 1,5 Jahren dort schon 2 Mal hinunter gefallen. Glücklicherweise war bis auf ein paar blaue Flecke nix, aber mit Baby im Bauch?! Ich weiß nicht was ich machen soll....bin echt verzweifelt.... Danke für eure Hilfe!!!
Mitglied inaktiv
Mir hat der Frauenarzt das BV erteilt. Ich bin Lehrerin und litt an übermäßigem Schangerschaftserbrechen (teilweise stationäre Behandlung) - mir ist auch in der 17. Woche noch ganztägig übel, manchmal muss ich noch brechen.
Mitglied inaktiv
Wenn dann muss deine Ärztin ein BV aussprechen, dazu musst du deinen Arbeitgeber nicht einschalten. Verstehe nicht, warum sie es nicht tut. Gesundheit von Mutter und Kind geht vor.
Hallo, sprechen Sie mit Ihrem FA drüber-der kann entscheiden, ob ein BV ausgesprochen wird. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt