Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot..

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine frage, ich bin Zahnarzthelferin und schwanger, wenn meine chefin mir kein Arbeitsplatz an der Rezaption anbietet bin ich freigestellt...ist sie verpflichtet mir weiterhin den vollen Lohn zu beszahlen bis zum Mutterschutz??? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, JA! Sie wird, wenn der Betrieb weniger als 20 AN hat, das Geld zT von der KK zurùckbekommen. Voraussetzung ist, dass Sie ein BV vom Arzt haben oder ein allg. BV vorliegt Liebe Grùsse aus bella italia, NB


Mitglied inaktiv

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ja du bekommst den durschnitt der letzten 3 monate..... den lohn muss sie dir bis zum mutterschutz zahlen! ist bei mir auch so


Mitglied inaktiv

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.. und auch noch die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt ;-) Zumindest den Arbeitgeberanteil ! Also nicht nur bis zum Beginn des Mutterschutzes, sondern danach eben das Geld von der Kasse und Arbeitgeber.


Mitglied inaktiv

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Danke für die antwort!!!!


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