Mitglied inaktiv
Also ich habe da eine etwas komplizierte Frage, in meiner ersten SW ( ich arbeite im Kiga ) hatte ich ein Beschäftigungsverbot, da ich keine Immunität gegen Mumps und Zytomegalie hatte...darum mußte ich bis zum Mutterschutz im Rathaus arbeiten. Seit Anfang des Jahres arbeite ich einmal wöchentlich halbtags in meinem Kiga- allerdings zwar unter 400 Euro aber trotzdem mit meinem alten Vertrag- nur halt stundenreduziert- da ich noch offiziell in Elternzeit bin. Nun bin ich wieder schwanger ( 22.SSW ) und habe bisher meinem Arbeitgeber die SW nicht angezeigt- um kein Beschäftigungsverbot zu erhalten...insbesondere da alle Kinder unserer Einrichtung geimpft sind und meiner Meinung nach die Wahrscheinlichkeit einer Infektion sehr, sehr gering sind- deshalb habe ich mich entschlossen eigenverantwortlich arbeiten zu gehen... nun meine Frage: kann mich mein Arbeitgeber "zwangsbeschäftigungsverboten" wenn er von der SW erfährt, bzw. ich schriftlich auf eigene Verantwortung arbeiten gehen möchte.. und: bekomme ich auch Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub?- da ich ja keine Krankenkassenbeiträge zahle- aber vertraglich fest angestellt bin ( ich bekomme derzeit Lohnfortzahlung in Krankheitsfall, Weihnachtsgeld usw... ) Danke für Ihre Hilfe..!
Hallo, Teil 1: ist doch beantwortet (von mir weiter unten) Teil 2: Da das BV auff der SS beruht bekommen Sie alle Leistungen wie ohne das BV Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Beim BV bekommst du ganz normal dein Gehalt also warum nicht annehmen wenn es für notwendig gehalten wird.Die Schwangerschaft zu verheimlichen ist nicht der richtige Weg(finde ich). Ein BV darf auch keine Auswirkungen auf Weihnachtsgeld usw haben. Gruss Sandy
Mitglied inaktiv
Hallo, du weißt, dass man gegen CMV nicht impfen kann, oder? Und das ist NICHT lustig, denn Ungeborene, deren Mamas während der Schwangerschaft mit CMV infiziert worden sind, sind schwerstbehindert bis nicht lebensfähig. Bist du dir darüber im Klaren? Ich würde dieses Risiko nicht eingehen wollen. VlG Annette
Mitglied inaktiv
Zum einen bin ich mir sehr wohl über das Risiko bewußt, deshalb habe ich auch keinerlei Kontakt mit Stuhl und Co. der Kinder, zum anderen habe ich eine zweijährige Tochter, über die ich mich eher anstecken könnte, wie im Kindergarten. Außerdem sind mein Gyn und meine Hausärztin über die Lage informiert und geben mir da Recht. Meine Frage geht auch nicht um das Risiko oder die Zahlung von W-Geld usw....ich weiß sehr wohl, dass ich das bekomme und auch mein Gehalt weiterhin beziehen würde, falls ich zu hause bliebe... - mir ging es darum ob ich auf EIGENE Verantwortung weiter zur Arbeit gehen kann und mir- obwohl ich nicht in die Krankenkasse einbezahle- Mutterschaftsgeld und ...M.Urlaub zusteht.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich kann Ihre Antwort nicht finden?! - auch keine Frage, die meiner Frage ähnelt.... Ich möchte Sie bitten, meine Frage nochmal genau durchzulesen und mir eine Antwort zukommen zu lassen....
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit