Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte vor einiger Zeit schon einmal geschrieben. Es geht darum das mein AG mein Beschäftigungsverbot nicht anerkennen will. Ich sollte mich krank schreiben lassen oder meinen Erziehungsurlaub verlängern. Und als das Beschäftigungsverbot ausgesprochen war wurde auf einmal eine möglichkeit gefunden mich im Büro einzusetzten(vorher ging da kein Weg ran). Nun will mein AG die Sache an die KK weiterleiten und ich soll einem Vertrauensarzt vorgeführt werden(Zitat). Ich wollte nun fragen was ich jetzt am besten tun soll. Einen Rechtsanwalt einschalten, mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden oder abwarten was geschieht? Mit freundlichen Grüßen KAtrin
Hallo, erst einmal Gewerbeaufsichtsamt. Und die KK würde ich auch schon einmal informieren. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte Dir auch schon mal geantwortet. Und ich bleibe dabei: Die Aufsichtsbehörde wird nichts tun, wenn Dein AG Dir Dein Gehalt nicht zahlt. (Aber eine Meldung kann trotzdem nicht schaden.) Ebensowenig die KK, die ja nicht betroffen ist, da Dein AG ja im Falle eines Beschäftigungsverbotes zahlen muss. (Auch hier kann eine Meldung Deinerseits nicht schaden.) Solltest Du doch zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen geladen werden (das ist wahrscheinlich mit Vetrauensarzt gemeint), dann wird dir dort auch nicht der Kopf abgerissen und wahrscheinlich das Beschäftigungsverbot bestätigt. Ich bin mir nicht sicher, ob man in so einem Fall überhaupt hin muss. Wenn das Beschäftigungsverbot aber wirklich gut begründet ist, dann solltest Du hingehen und es Dir sozusagen von offizieller Seite noch einmal bestätigen lassen. Dieses Gutachten ist im Falle eines Falles (Klage Deinerseits auf ausstehendes Gehalt) Gold wert. Ansonsten kann einer Meinung nach Dein AG eine zweite ärztliche Meinung (also von einem anderen Arzt) verlangen - aber den Arzt kannst Du selber wählen. Viele Grüße Petra
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