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Hallo Frau Bader! Mein Problem: Bin in der 23 Woche Schwanger und habe in meiner li. Hand eine Erkrankung die nach der Geburt operiert werden muss. Kann aufgrund dieser Sache wegen den Schmerzen meine Arbeit in meiner jetzigen Abteilung nicht mehr ausüben. Habe meinen Chef drum gebeten mich zu versetzten. Wenn das nicht möglich sein sollte, kann dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden? Ich würde dann ja bei krankschreibung nach 6 Wochen weniger Geld/Lohn erhalten und dabei bräuchte ich das Geld so dringend. Mfg Sonya
HAllo, nein, ein BV geht nur, wenn es mit der SS zu tun hat. Reden Sie aber lieber noch mal mit dem Arzt. Wegen der SS kann es ja nicht op, werden. Ich denke, es ist eher eine Krankschreibung. Gruß, NB
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