Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe mir "Bitte erst lesen" durchgelesen - muß trotzdem kurz ein paar Infos zu meiner Situation geben, auch wenn die Antwort ganz allgemein ausfällt... Ich arbeite als Physiotherapeutin in einem SEHR kleinen Unternehmen (Praxis mit 5 Angestellten). Ich arbeite Vollzeit. Seit nun 3 Wochen bin ich aufgrund von Blutungen krank geschrieben - da die SS so "toll" begonnen hat, werde ich auch in Zukunft auf "schwere körperliche Arbeit" verzichten müssen. Meine Chefin hat mir nahegelegt, meinen Arzt um die Ausstellung eines Beschäftigungsverbots zu bitten, da die kleine Praxis durch mein "Kranksein" finanziell sehr belastet wird. MEINE FRAGEN: Was würde das finanziell bedeuten? Bekommt man 100 % des letzten Gehalts? Ist es richtig, daß die Krankenkasse zahlen muß (denn die zahlt doch sicherlich nicht mein volles Gehalt...)? Ich danke im Voraus für die Mühe! Metti
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt, Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an Gruß, NB
Mitglied inaktiv
HI Metti Du bekommst 100 % Deines Gehaltes aber nicht von der Krankenkassen. Der AG muss das bezahlen. Viele AG`s haben für diesen Fall eine Versicherung von der sie dieses Geld dann wieder bekommen. Viele Grüsse Mecia
Mitglied inaktiv
hallo, also wenn du krankgeschrieben bist, zahlt nach 6 wochen die krankenkasse krankengeld (80 % von netto?? bin mir nicht sicher)...wenn du allerdings ein arbeitsverbot bekommst, dann muß der arbeitgeber 100 % dein gehalt weiterzahlen..... wäre krankgeschrieben für deinen arbeitgeber doch viel sinnvoller oder ? LG stephanie
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