Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Danke, dass Sie sich Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin seit Mitte Februar wg. SS krank geschrieben (jetzt 18. SSW). Da es eine künstliche Befruchtung war und am Anfang mehrere Zwischenblutungen auftraten, hatte mir keine Gynäkologin das empfohlen. Wir wollen am 25.05. in den Urlaub fahren. Meine Gyn. schlug vor, mich am 24.05. gesund zu schreiben und mir nach dem Urlaub ein BV zu erteilen. Jetzt befürchte ich aber, daß dann der AG den Urlaub ablehnen wird, da ich dann wieder offiziell im Dienst bin. Vermutlich ist es das Beste, ich erhalte das BV sofort und lasse mir eine "Urlaubsgenehmigung" von meiner Gyn. geben, oder haben Sie eine bessere Idee? Ich würde nach dem Urlaub eventuell für einige Stunden in der Woche arbeiten gehen. Die volle Arbeitszeit traue ich mir und unserem Nachwuchs nicht zu, da die Zustände in meinem Unternehmen (Streß, geplante betriebsbedingte Kündigungen zum Jahresende, Auflösung unserer Abteilung, Mobbing) eigentlich unzumutbar sind. Die allgemeine Stimmungslage ist extrem schlecht. Ich würde deshalb meine Kolleginnen gern etwas unterstützen und hoffe, daß ich damit für unser Ungeborenes kein zu großes Risiko eingehe. Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Petra, in den Zeiten der Krankschreibung/ des BV dürfen Sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arztes auf keinen FAll in den Urlaub fahren. Das ist sonst ein Grund zur fristlosen Kü. Wenn Sie erst krankgeschrieben sind, dann nicht mehr un din den Urlaub zu fahren, um direkt danach ein BV zu erhlaten, wird der Ag sicherlich zu recht nicht sehr erfreut sein. Teilzeitarbeit ist aber möglich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist möglich, ein BV nur für eine bestimmte Zeit auszustellen. Ich hatte eines für über 4 Stunden, ich durfte also nur 4 Stunden am Tag arbeiten. Für mich war das genau richtig. Ich hatte Blutungen und frühzeitige Wehen, aber zu Hause fiel mir die Decke auf den Kopf. So war ich jeden Tag 4 Stunden im Büro und konnte mich danach noch ausgiebig ausruhen. Meines Wissens darf man in der Zeit ganz normal Urlaub nehmen, solange man sich nicht überantrengt. Es ist ja praktisch eine medizinisch begründete Teilzeit. Aber vorsichtshalber würde ich mir ein Attest vom Arzt geben lassen. LG, Elisabeth.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall?  Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...