Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Danke, dass Sie sich Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin seit Mitte Februar wg. SS krank geschrieben (jetzt 18. SSW). Da es eine künstliche Befruchtung war und am Anfang mehrere Zwischenblutungen auftraten, hatte mir keine Gynäkologin das empfohlen. Wir wollen am 25.05. in den Urlaub fahren. Meine Gyn. schlug vor, mich am 24.05. gesund zu schreiben und mir nach dem Urlaub ein BV zu erteilen. Jetzt befürchte ich aber, daß dann der AG den Urlaub ablehnen wird, da ich dann wieder offiziell im Dienst bin. Vermutlich ist es das Beste, ich erhalte das BV sofort und lasse mir eine "Urlaubsgenehmigung" von meiner Gyn. geben, oder haben Sie eine bessere Idee? Ich würde nach dem Urlaub eventuell für einige Stunden in der Woche arbeiten gehen. Die volle Arbeitszeit traue ich mir und unserem Nachwuchs nicht zu, da die Zustände in meinem Unternehmen (Streß, geplante betriebsbedingte Kündigungen zum Jahresende, Auflösung unserer Abteilung, Mobbing) eigentlich unzumutbar sind. Die allgemeine Stimmungslage ist extrem schlecht. Ich würde deshalb meine Kolleginnen gern etwas unterstützen und hoffe, daß ich damit für unser Ungeborenes kein zu großes Risiko eingehe. Petra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Petra, in den Zeiten der Krankschreibung/ des BV dürfen Sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arztes auf keinen FAll in den Urlaub fahren. Das ist sonst ein Grund zur fristlosen Kü. Wenn Sie erst krankgeschrieben sind, dann nicht mehr un din den Urlaub zu fahren, um direkt danach ein BV zu erhlaten, wird der Ag sicherlich zu recht nicht sehr erfreut sein. Teilzeitarbeit ist aber möglich. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Es ist möglich, ein BV nur für eine bestimmte Zeit auszustellen. Ich hatte eines für über 4 Stunden, ich durfte also nur 4 Stunden am Tag arbeiten. Für mich war das genau richtig. Ich hatte Blutungen und frühzeitige Wehen, aber zu Hause fiel mir die Decke auf den Kopf. So war ich jeden Tag 4 Stunden im Büro und konnte mich danach noch ausgiebig ausruhen. Meines Wissens darf man in der Zeit ganz normal Urlaub nehmen, solange man sich nicht überantrengt. Es ist ja praktisch eine medizinisch begründete Teilzeit. Aber vorsichtshalber würde ich mir ein Attest vom Arzt geben lassen. LG, Elisabeth.


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