Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

beschäftigungsverbot

Frage: beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es kam leider keine Antwort. Habe ein beschäftigungsverbot und möchte in den Urlaub fahren, habe gelesen das ich die Ärztliche Bescheinigung dafür brauche wer bekommt die denn der Arbeitgeber oder muß ich die erst bei verlangen vorzeigen. Es ist sehr wichtig da ich schon am 29.04.2002 weg fahren möchte.Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Ally, liebe Ilona, ich habe doch unten geantwortet!? Also. Beschäftigungsverbot bedeutet ja, dass man wegen der SS seinen Job nicht ausüben kann, ohne sich oder das Baby zu gefährden. Dem würde es entgegen stehen, wenn man in den Urlaub fährt, denn da wird sich jeder Ag fragen, wieso das möglich ist, arbeiten aber nicht. Kurzum, man sollte sich vom AG genau bescheinigen lassen, was zulässig ist und was nicht, denn nur das zählt. Wenn man eigenständig in den Urlaub fährt, ist eine fristlose Kündigung zulässig. Es kommt im Einzelfall darauf an, warum man das B.-Verbot erhalten hat. Wenn jemand zB wegen des Rückens nicht länger sitzen kann, wird es dem Chef sauer aufstoßen, wenn derjenige während des Beschäftigungsverbotes Verwandte besucht, wo man mit dem Auto vier Std. hinfahren muss. Man darf nicht die andere Seite vergessen, der AG muss das volle Gehalt zahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Gerade für kleiner Firmen ist das keine leichte Sache. Deshalb muss man im Falle eines Verstoßes schnell mit eine Kü rechnen. Reden Sie also mit dem Frauenarzt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe das gleiche Problem. Mir wurde wegen Risiko-SS zuviel Streß, Mobbing etc., ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun weiß ich nicht, ob ich meinen Wohnort Berlin überhaupt verlassen darf. Ich will/kann ja gar nicht weit wegfahren, aber ins Umland eventuell einmal, oder kurz nach der polnischen Grenze auf den Markt?!... Ich bin mir aber über die rechtlichen Auwirkungen unsicher und möchte kein Risiko eingehen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Ilona


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Ally, Liebe Frau Bader, wo hast Du denn das mit der ärztlichen Bescheinigung gelesen? Ich habe überhaupt noch nichts zu dieser Thematik gefunden. Urlaub bei meinem Arbeitgeber müßte ich eigentlich nicht beantragen, da ich ihn schon gewährt bekommen habe (14.6.-Beginn Mutterschutz). Das Beschäftigungsverbot wurde aber bis zum Beginn des MuSchu ausgesprochen. Was ist denn jetzt mit dem Urlaub? Weißt Du da was? Muss ich denn wirklich meinen Arbeitgeber nochmal fragen wegen Urlaub? LG Ilona LG Ilona


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Habe es hier irgendwo gelesen ich will ja auch nicht weit weg fahren so wie Du aber ich weiß nicht ob ich den Urlaub beantragen muß weil eine ärztliche bescheinigung das ich weg fahren darf habe ich schon mein arzt hat nichts dagegen. Ich weiß nich warum die Frau Bader nicht antwortet


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst nur mit schriftlicher Genehmigung des Arztes in den Urlaub fahren. Ansonsten kann dich dein AG sofort fristlos kündigen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...