Mitglied inaktiv
Es kam leider keine Antwort. Habe ein beschäftigungsverbot und möchte in den Urlaub fahren, habe gelesen das ich die Ärztliche Bescheinigung dafür brauche wer bekommt die denn der Arbeitgeber oder muß ich die erst bei verlangen vorzeigen. Es ist sehr wichtig da ich schon am 29.04.2002 weg fahren möchte.Vielen Dank
Liebe Ally, liebe Ilona, ich habe doch unten geantwortet!? Also. Beschäftigungsverbot bedeutet ja, dass man wegen der SS seinen Job nicht ausüben kann, ohne sich oder das Baby zu gefährden. Dem würde es entgegen stehen, wenn man in den Urlaub fährt, denn da wird sich jeder Ag fragen, wieso das möglich ist, arbeiten aber nicht. Kurzum, man sollte sich vom AG genau bescheinigen lassen, was zulässig ist und was nicht, denn nur das zählt. Wenn man eigenständig in den Urlaub fährt, ist eine fristlose Kündigung zulässig. Es kommt im Einzelfall darauf an, warum man das B.-Verbot erhalten hat. Wenn jemand zB wegen des Rückens nicht länger sitzen kann, wird es dem Chef sauer aufstoßen, wenn derjenige während des Beschäftigungsverbotes Verwandte besucht, wo man mit dem Auto vier Std. hinfahren muss. Man darf nicht die andere Seite vergessen, der AG muss das volle Gehalt zahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Gerade für kleiner Firmen ist das keine leichte Sache. Deshalb muss man im Falle eines Verstoßes schnell mit eine Kü rechnen. Reden Sie also mit dem Frauenarzt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe das gleiche Problem. Mir wurde wegen Risiko-SS zuviel Streß, Mobbing etc., ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun weiß ich nicht, ob ich meinen Wohnort Berlin überhaupt verlassen darf. Ich will/kann ja gar nicht weit wegfahren, aber ins Umland eventuell einmal, oder kurz nach der polnischen Grenze auf den Markt?!... Ich bin mir aber über die rechtlichen Auwirkungen unsicher und möchte kein Risiko eingehen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Ilona
Mitglied inaktiv
Liebe Ally, Liebe Frau Bader, wo hast Du denn das mit der ärztlichen Bescheinigung gelesen? Ich habe überhaupt noch nichts zu dieser Thematik gefunden. Urlaub bei meinem Arbeitgeber müßte ich eigentlich nicht beantragen, da ich ihn schon gewährt bekommen habe (14.6.-Beginn Mutterschutz). Das Beschäftigungsverbot wurde aber bis zum Beginn des MuSchu ausgesprochen. Was ist denn jetzt mit dem Urlaub? Weißt Du da was? Muss ich denn wirklich meinen Arbeitgeber nochmal fragen wegen Urlaub? LG Ilona LG Ilona
Mitglied inaktiv
Habe es hier irgendwo gelesen ich will ja auch nicht weit weg fahren so wie Du aber ich weiß nicht ob ich den Urlaub beantragen muß weil eine ärztliche bescheinigung das ich weg fahren darf habe ich schon mein arzt hat nichts dagegen. Ich weiß nich warum die Frau Bader nicht antwortet
Mitglied inaktiv
Du kannst nur mit schriftlicher Genehmigung des Arztes in den Urlaub fahren. Ansonsten kann dich dein AG sofort fristlos kündigen.
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