Oppacher123
Hallo Frau Bader, ich bin in der 8. Ssw. Ich arbeite hauptberuflich im Büro, nebenberuflich in einem Klamottenladen (stehend). In der 3. Ssw hatte ich einen Lumbago und setzte 1 Woche mit beiden Jobs aus. Nun habe ich das Problem, dass ich immer während der Schichten im Nebenjob starke Rückenschmerzen bekomme, diese auch erst nach ca 2 Tagen wieder weggehen. Bisher habe ich das "tapfer" hingenommen, jedoch ändert sich jetzt die Arbeitszeit wg. dem Nachtarbeitsverbot ab 20 Uhr von 2 bis 3 mal pro Woche auf 4 mal. Dauerhafte Schmerzen können sich nicht positiv auf die ss auswirken.. Ich war nun beim Hausarzt, dieser erteilte mir für den Nebenjob ein BV, da die Rückenschmerzen beim Hauptjob soweit nicht behandlungsbedürftig sind. Ich befürchte, dass der AG das BV nicht akzeptieren wird.. Worauf muss ich mich einstellen? Eine AU kann schlecht nur für den Nebenjob ausgestellt werden.
Hallo, ein BV stellt grds der Ag aus, wenn eine Gefahr für Leib u Leben besteht. Ausnahmesweise könnte der FA ein BV ausstellen, in dem zB steht, dass Sie nur soundsolange sitzen o stehen dürfen. Mich als AG würde stören, dass ein Orthopäde bei Rückenproblemen wohl eher das Sitzen als das Stehen verurteilt - zumal man als Verkäufer ja nicht an einer Stelle steht sondern sich bewegt. Schlimmstenfalls zweifelt der Ag das BV an und es muss ein Amtsarzt her. Liebe Grüße NB
mellomania
das könnte richtig sein dass der AG das nicht akzeptiert. weil der hausarzt da gar nix damit zu tun hat. er darf das schlichtweg gar nicht ausstellen. es geht um die bedingungen am arbeitsplatz. und das ist alleinig AG sache. der Hausarzt mal sowieso gar nicht, wenn dann überhaupt der gyn aber auch der ist raus, da es eben um die belange am arbeitsplatz geht. der AG ist verpflichtet, den arbeitsplatz so einzurichten, dass du die möglichkeit für ruhepausen etc hast. und klamottenladen begründet kein bv. wenn du rückenschmerzen hast, dann AU. alles weitere AG.
Oppacher123
Ein BV kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen. Der HA weiß um den Lumbago und die Rückenproblem. Andernfalls müsste ich den Zweitjob kündigen? Das hätte allerdings finanzielle Nachteile.
mellomania
ja, aber er darf kein bv aussprechen wenn es nicht nach §16 abs 1 Musch G ist und das leben von mutter und kind bei fortdauer der tätigkeit gefährdet ist. und ein hexenschuss ist keinesfalls eine gefahr für mutter und kind. hatte selber schon mehrere. daher ist der AG dran mit einem bv wenn!!! er keinen mutterschutzkonformen arbeitsplaz schaffen kann. daher DARF DER HA KEIN BV AUSSTELLEN. auch der gyn nicht.
Oppacher123
.. Wenn Leben ODER Gesundheit von Mutter o. Kind in Gefahr sind. Und das trifft doch eigentlich zu. Wenn ich diese Belastung ständig habe, werde ich auf Schmerzmittel greifen müssen. Ist dafür das BV nicht gedacht? Dass man keine Angst vor finanziellen Ausfällen haben muss, wenn sie Gesundheit bedroht ist, aktuell aber keine Krankheit vorliegt?
Oppacher123
Zur Info aus einem Ärzteblatt: Beispiel 2: Rückenschmerzen Arbeitsunfähigkeit liegt üblicherweise vor, wenn behandlungsbedürftige Schmerzen Ruhe oder Liegen der werdenden Mutter erfordern. Sind die Schmerzen nicht akut behandlungsbedürftig, kann ein individuelles Beschäftigungsverbot erforderlich sein, wenn sich die Schmerzen bei Fortdauer der Beschäftigung verschlimmern und behandlungsbedürftig werden bzw. die Schwangerschaft gefährdet ist.
Felica
Recht wahrscheinlich das das Ärger gibt. Evtl auch noch mit der KK die Dafür aufkommen muss. Den eine AU wäre angebrachter gewesen. BV dürfte da sehr weit hergeholt sein. Und klar hätte man auch eine AU nur für den Nebenjob ausstellen können.
Felica
Ist auch wenig glaubwürdig das man nach einer Woche zwar schon wieder über Stunden sitzen kann, stehen aber nicht möglich ist. Da hätte eine AU über beide Jobs sein müssen bis soweit wieder hergestellt. Oder wenn BV, dann nur befristet.
Mitglied inaktiv
Ich hätte es korrekt gefunden, wenn dein Hausarzt das BV nur für stehende Tätigkeiten ausgestellt hätte und gleich x für jede Tätigkeit im Nebenjob. Dann wäre das keine Diskussion geworden. Außerdem solltest du dir Gedanken machen, was du für deinen Rücken aktiv tun kannst, damit die Probleme sich bessern bzw. kein Rückfall kommt.
la-floe
Warum fragst du hier überhaupt, wenn du eh alles besser weisst?
Oppacher123
Ja, darüber sollte ich mir tatsächlich Gedanken machen. Ich habe ja auch beim Sitzen im Hauptjob Beschwerden, jedoch aushaltbar (der Vorfall war übrigens nicht vor 1 Woche, sondern vor 5 Wochen). Bin im Hauotjob aber "nur" 6 Stunden, was noch ganz aushaltbar ist.
Oppacher123
@la-floe, ist es etwa verboten, Antworten zu hinterfragen? Super.
Felica
6 Stunden sitzen gegenüber allerhöchstens 2,5 Stunden stehen am Tag dürfte kaum Begründung sein, deshalb mein Unglauben das du zwar im Hauptjob über Stunden hinweg sitzen kannst, es im Nebenjob aber über einen vergleichbar kurzen Zeitraum nicht geht. Meine Bewunderung, ich könnte es und konnte es auch nicht mit Hexenschuss. Nur liegen oder wechselnde Position ging überhaupt. Das dürfte dein Problem werden wenn die KK da nachfragt. Wenn dein Hauptjob schon bei 6 Stunden liegt, kann dein Nebenjob höchstens 2,5 Stunden sein. mehr ist nicht zulässig in der Schwangerschaft. Sonst kämst du über die erlaubten 8,5 Stunden am Tag. Da hätten dann beide AG schauen müssen wegen BV. Ebenso wie dein Arzt die Tätigkeit hätte einschränken müssen, wurde ja schon angesprochen. Dein AG für den Nebenjob könnte nämlich auch theoretisch sagen ich setze dich an die Kasse, mit speziellen Stuhl. Damit wäre es keine stehende Tätigkeit die es im Handel eh nicht ist. Handel fällt unter stehend-gehend. Das mit der einen Woche habe ich schon verstanden. Aber wenn du danach nicht schmerzfrei bist, dann hätte die AU weiter ausgestellt werden müssen. Es kann nicht sein das es heißt nach einer Woche bist du soweit hergestellt das es mit Schmerzmedikamenten einigermaßen geht. 3te SSW wäre zudem um ES gewesen, also vor Befruchtung und bevor du wusstest das es geklappt hat. Sofern du dann den Arzt nicht darauf hingewiesen hast das du gerade bei der Kinderplanung bist und jetzt gerade die fruchtbare Phase ist, hätte man dir normale Medikamente gegeben, ebenso Krankengymnastik usw. Diese Dinge kannst du auch weiterhin bekommen, nur eben muss geschaut werden was möglich ist. Die für die Wirbelsäule und den kompletten Bewegungsapparat gefährliche Zeit beginnt jetzt gerade erst. Wie willst du die Schwangerschaft weiter durchstehen in der Hinsicht wenn du das eine nicht mal richtig auskurierst und fachgerecht behandeln lässt? Bei mir sind die beiden unteren Bandscheiben angegriffen, unter anderem. Chronische Rückenschmerzen gehören zu meinem Leben. Bin jetzt in der 16ten SSW und manche Tage wird es schon fies und ich weiß genau, das ist noch lange nicht alles was kommen wird. Spätestens wenn die Gebärmutter so groß ist das sie auf die Wirbelsäule drückt wird es richtig heftig. Kenne ich vom ersten Kind. Deshalb sind Arzt, Physio und Hebamme schon in der Startlöchern bzw dabei. Mit AU und Schonung wäre einem nicht geholfen, das macht es in den allermeisten Fällen nur schlimmer. Sobald die akuten Beschwerden weg sind, muss da weitergemacht werden um solche Probleme auf lange Sicht zu vermeiden. Wegen dauerhaften Schmerzen, die sind dem Kind egal. Die gefährden es nicht, sie sind etwas was dich belasten. Ausnahme du musst Medikamente schlucken, was scheinbar nicht der Fall ist. Weil wenn du mit Medikamenten zum Hauptjob kannst, warum dann nicht zum Nebenjob? Solange es AG und KK akzeptieren alles gut für dich, wenn einer von beiden nicht, hast du den Ärger und die Lauferei, nicht der Arzt.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang