VroniHörndl
Liebe Frau Bader! Ich habe im Oktober nach 3 Jahren Elternzeit in der Kinderkrippe zu arbeiten begonnen! Da sich während meinem Beschäftigungsverbot vor der 1. Schwangerschaft so viel Urlaub angesammelt hat, bin ich momentan vollzeit eingestellt bis der Urlaub abgebaut ist! Ich arbeite 20 Std. in der Woche und der Rest ist Urlaubsabbau! Jetzt bin ich wieder im Beschäftigungsverbot und mein Arbeitgeber möchte nun meinen Vollzeitvertrag auf einen 20Std. Vertrag umstellen! Darf er das? Welchen Gehaltsanspruch habe ich? Lg Vroni Hörndl
Hallo, das Modell verstehe ich nicht. Sie bekommen VZ Lohn u arbeiten TZ - dann wird jeweils pro Wo. 20 Std Urlaub abgebaut? Oder für 2 Wochen arbeiten eine Woche Urlaub? Eigentlich müssten Sie VZ-Lohn bekommen u dann auch in der Zeit VZ-Urlaub nehmen. Aber gut. Er kann nicht einseitig den Vertrag ändern. Es kommt also darauf an, was vereinbart war. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dir steht das zu, was du vereinbart hast. Wolltest du Vollzeit zurück kommen?
mellomania
das was vereinbart ist. wenn du nur solange vz eingestellt bist bis der urlaub weg ist und ansonsten tz schriftlich vereinbart ist, dann erhälst du natürlich tz gehalt. solange, wie eben tz läuft.
HeyDu!
Es scheint bereits einen gültigen mündlichen Änderungsvertrag zu Teilzeit zu geben.ihr habt Euch darauf verständigt. Dieser wird nun schriftlich festgehalten. Kann man sich streiten und schauen, wer die einschlägigeren Beweise hat. Rein theoretisch ist der AG im Recht und Dir steht dann nur noch Teilzeitgehalt im BV zu.
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