Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot während 12 Wochen Krankheit, seit 9 Wo. schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot während 12 Wochen Krankheit, seit 9 Wo. schwanger

Simasalabimm

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Hallo, ich bin seit nun morgen 12 Wochen krankgeschrieben wg. meiner Psyche. Massives Mobbing am Arbeitsplatz und Schlaganfall der Mutter, dann Tod des Vaters, dann Tod des Onkels innerhalb von 12 Wochen haben mich komplett außer Gefecht gesetzt. Nun hat meine Krankenkasse gesagt, man sollte prüfen, ob für mich eine BV sinnvoller ist, als Krannkschreibung aus finanziellen Gründen. Mich inderessiert hierbei, wie nun nach ausstellen einer BV das Elterngeld berechnet wird? Irendwas mit 12 Wochen habe ich gelesen, kann das aber auf meinen FAll nicht so richtig anwenden. Wird nun der Durchschnittslohn in netto also vor den 12 Wochen Krankheit herangezogen oder die vergangenen 12 Monaten wie beim Elterngeld, oder einfach die letzten 3 Gehälter (brutto oder netto) vor der Krankheit? Also was schaut man 12 Wochen vorher? Was mich also interessiert, wenn 12 Wochen zurückgeschaut wird, könnte es für mich so kommen, dass dann die Lohnfortzahlung in der BV so hoch ausfällt, als würde ich normal vollzeit arbeiten? Oder habe ich doch irgendwo dann später im Elterngeldbezug irgendwelche Einbußen? Besten Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, bei Mobbing kann auch ein BV ausgesprochen werden - dann zahlt der AG den Lohn, der ohne BV gezahlt würde. Liebe Grüße NB


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