Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot vor 12 SSW

Frage: Beschäftigungsverbot vor 12 SSW

Mandy Lein

Beitrag melden

Hallo und ein gesundes Neues Jahr, ich habe mal eine Frage.. ich bin Krankenschwester auf einer Unfallchirg. und Neurologie .. habe 2012 bereits eine Eileiterschwangerschaft mit Durchbruch des Eileiters und Not- OP gehabt... allg. habe ich Endometriose , eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse und hatte bereits eine Konisation.. Jetzt bin ich nach langem warten Schwanger und freue mich sehr.. die Schwangerschaft steht ganz am Anfang aber meine Frauenartzin meint sie kann mich nicht ins Beschäftigungsverbot schreiben da schon viele Frauenarzte zu hohen strafen deswegen verurteilt worden sind...mit der Feststellung des Herzschlages kann man doch ein Beschäftigungsverbot ausstellen oder ??? Danke für die Antwort In meinem Betrieb hat bisher keiner ein Beschäftigungsverbot von der Firma aus erhalten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Beides geht ab Feststellung SchwS. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn in Deinem Job ein BV üblich ist, wird das die FA machen. Ich bekam erst eine Krankmeldung und ab Herzschlag das BV.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Falsch! Wenn das in deinem JOB üblich ist, dann wird das der AG machen müssen, nicht der FA! Der FA darf ein BV nur dann aussprechen, wenn Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet ist. Das viele FA Strafen zahlen müssen - wenn das denn dann stimmt, liegt eher daran, das sehr oft ein BV mißbraucht wird. Udn vieel FA in der vergangenheit damit sehr locker umgegangen sind. da hat Frau mal ein paar Mal gejammert, notfalls was von Stress oder sonstwas auf dem Job gejammert, und zack hatte sie bezahlten "Urlaub". bedak Dich also bei solchen Frauen. BV sind absolut notwendig - wenn sie wirklich so gehandhabt werden wie der Gesetzgeber sie gedacht haben. Dann wenn eben entweder die Beschäftigung der Frau mit dem Mutterschaftsgesetzt nicht vereinbar ist und er AG keine Ersatzbeschäftigung bieten kann. Oder eben bei gesundheitlichen/medizienischer Notwendigkeit. Und genau dann sollten Frauen ein BV auch auf jeden Fall bekommen, notfalls mit Hilfe des Ordnungsamtes (wenn der AG sich quer stellt). Oder einem anderen FA.


Mandy Lein

Beitrag melden

In meinem Betrieb haben viele ein Bv vom Frauenarzt bekommen...mein chef beforzugt es sogar das sie dann mehr machen können. ..zur zeit bin ich krank wegen schmierblutungen..... ich verstehe es nicht meine Frauenarzt kann mich doch nicht immer krank schreiben... ich liebe neinen Job echt undbin immer bereit jemanden zu helfen..aber jetzt muss ich an mich denken...wir haben häufig ansteckende erkrankungen bei uns wie meningitis und herpes ich weiß das ich keine anti Körper habe ...


CKEL0410

Beitrag melden

Kkar kann sie dich standig krankschreiben wenn es keinen Grund für ein Bv gibt. War bei mir auch so. Ich hatte ständig Kontraktionen usw. Ich wurde bis zum Mutterschutz krankgeschrieben. Klar hat man dann verlust, weil man ins Krankengeld fällt, aber ein Bv kann nicht einfach so ausgestellt werden. Ich arbeite bei einem Kinderarzt und da interessiert es keinen ob man Antikörper hat oder nicht! Das läuft nicht wie bei Erzieherinnen oder Lehrerinnen, wenn da was fehlt bekommen sie direkt ein BV.


SumSum076

Beitrag melden

Wenn doch der Job die ansteckenden Krankheiten "bietet", dann ist der Job das Problem und nicht die Schwangerschaft. In dem Fall kann das BV nur vom AG kommen. Wenn du weiter Schmierblutungen hast, wirst du weiter krank geschrieben. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...