Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot vom Arbeitsschutz und Chef

Frage: Beschäftigungsverbot vom Arbeitsschutz und Chef

Sandweg

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Guten Tag, ich bin in der 19ssw und ich hatte am 14.12.17 eine Aussprache mit dem Chef und vom Arbeitsschutz,da wurde mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Bin auf Lager tätig und muss komisionieren, LKW be- und entladen,schwere Paletten ziehen,hab Akkord Arbeit und kaum Pause. Meine jetzige Frauenärztin schreibt mich nicht krank obwohl sie weiß was ich beruflich mache, habe zum Januar 2018 eine neue Frauenärztin.Nun meine Frage an sie, bekomme bis zum 11.01.18 mein normalen Stundenlohn vom Arbeitgeber,wenn ich ein Beschäftigungsverbot von der Frauenärztin bekomme, wer zahlt dann die Krankenkasse oder der Chef?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber, nicht die Frauenärztin müssen hier das Beschäftigungsverbot aussprechen. Bitte wenden Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufsichtsamt. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie dann den vollen Lohn weiter. Liebe Grüße NB


User-1753445573

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Wieso von der Frauenärztin? Das BV hat doch schon der Arbeitgeber ausgesprochen. Die Frauenärztin kann es doch gar nicht beurteilen.


Mitglied inaktiv

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Du hast ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erhalten und der AG zahlt den Durchschnittslohn weiter. Von der Frauenärztin brauchst du jetzt nichts mehr, außer wenn du arbeitsunfähig krank werden solltest. Die Frauenärztin ist nicht für deine Arbeitsbedingungen sondern nur für deinen Gesundheitszustand zuständig.


Sandweg

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Mein Chef zahlt nur bis zum 11.01. er möchte das meine Frauenärztin das BV ausstellt, warum diese Frage kann ich nicht beantworten 😥 der Betriebsarzt hat ein Schreiben von Beschäftigungsverbot ausgestellt und dies soll ich dann mit zur Frauenärztin mitnehmen.


mellomania

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die ärztin ist RAUS. sie DARF NICHT. da es um die arbeitsbedingungen geht!!! sie macht sich strafbar und haftet sollte sie eins ausstellen und eine krankheit oder schwangerschaftsbedingte beschwerden vorschieben. und du hängst auch mit drin. der chef muss, solange wie der vertrag läuft wenn es um die bedingungen am arbeitsplatz geht, die ärztin DARF NICHT. sorry fürs schreien aber isso


Sandweg

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aber mein Chef will nur bis zum 11.01. zahlen,danach muss ich wieder in die Firma. Er hat ja auch keine andere Möglichkeit mich irgendwie zu beschäftigen. Krankenkasse kommt auch nicht für mich auf,habe ihnen den Sachverhalt geschildert! Also bleibt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt?


mellomania

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das ist SEIN problem. wenn er keinen andren arbeitsplatz für dich hat, den du im übrigen annehmen MUSST, auch administration, ablage telefon etcpp, dann MUSS ER dir ein bv geben. wende dich an die aufsichtsbehörde wenden. die ärztin DARF NICHT. nochmal! DER AG MUSS. ich weiß du kannst nix dafür. aber du musst dafür kämpfen, dass die mutterschutzrichlinien eingehalten werden.


User-1753445573

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Normalerweise stellt aufgrund der Arbeitsbedingungen und fehlender Alternative der Arbeitgeber das BV aus und bei gesundheitlichen Problemen der Arzt.


Mitglied inaktiv

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Es gibt zwei Arten von BV. Das erst ist das wegen der Arbeit. Das MUSS der AG ausstellen, mitunter auf Grundlage dessen was der Betriebsarzt sagt. Hat dein AG ja auch erst einmal gemacht. Er muss es aber bis zu deinem Mutterschutz ausstellen. Evtl weiß er das ja nicht. Vielleicht redest Du mal in Ruhe mit ihm und ihr telefoniert gemeinsam mit der Krankenkasse oder dem Gewerbeamt. In der regel wird er dann im Anschluss auch das Geld dafür von der KK wiederbekommen. Die zweite Art von BV ist das individuelle - und eben das spricht der Arzt aus. In diesem Fall ist die Arbeit an sich nicht das Problem, sondern es gibt medizinische "Sonderheiten" die eben in Kombi Arbeit und Schwangerschaft dich oder das Kind gefährden würden. Mitunter kommt es auch vor, das Ärzte gegen besseres Wissen auch ein BV wegen der Arbeit ausstellen. Das dürfen sie eigentlich nicht und da inzwischen auch immer strenger kontrolliert wird - auch seitens der KK - machen das auch immer weniger Ärzte. Ein Arzt sieht dich ja nicht auf der Arbeit, dem kannst du also einiges erzählen, wie soll er wissen ob das wirklich so stimmt. Kann sein das dein neuer Arzt das macht wenn er dieses Schreiben vom AG bekommt - legal und richtig ist das aber eben nicht. Dein AG wäre wie gesagt in der Pflicht! Das was du zudem schreibst, das dein alter Arzt dich nicht krankgeschrieben hat, ist ja auch richtig. warum sollte er dich krank schreiben? Du bist schwanger, nicht arbeitsunfähig. Würde der Arzt dir eine AU ausstellen, dann würdest du nach 6 Wochen ins Krankengeld rutschen. Das ist bei einem BV nicht der Fall - da gibt es vollen Lohnersatz bis zum Mutterschutz.


Sandweg

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Ich möchte mich ja gar nicht hinter meiner SSW verstecken, ich habe ja meinen Arbeitgeber auch gefragt nach einen anderen Arbeitsplatz, nur er kann mir keinen anderen geben. Zu meiner Tätigkeit ich bin lagerristin muss Touren komisionieren, LKW be- und entladen, und mein Chef hat mir zugesichert wenn ich einen LKW abladen muss das ich eine Elektro armeise habe, die ich aber nie habe. Das heißt ich muss die LKW mit Hand abladen,da wiegt eine Palette eine halbe Tonne (Salz, Haferflocken, Zucker usw.) ein Sack wiegt 25 kg. Muss schwere Körbe tragen die über 5-10 kg schwer sind( sind mit Brötchen Brot und Toast)


Mitglied inaktiv

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Sagt doch auch niemand. bei dem Job hast du mein vollstes Verständnis. Nur hast du und dein AG deutliche Denkfehler - darum geht es. Er MUSS das BV ausstellen, macht er das nicht, kannst du dich an das Gewerbeamt wenden, die werden dann entsprechend schauen. Um die Zuständigkeiten beim BV selbst geht es !


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