Carmen_R
Hallo Frau Bader, ich habe ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten, nachdem ich meinem Arbeitgeber der stat. Jugendhilfe (Schichtdienste, Nachtdienste usw.) meine Schwangerschaft mitgeteilt habe. Jetzt bekam ich aber den Hinweis der Einrichtungsleitung, dass ich während der BV nicht mal das Einrichtungsgelände betreten darf um evtl. meine Wohngruppe zu besuchen. Begründet hat er dies mit Regelungen im MuSchG. Ich kann dazu aber nichts finden. So habe ich theoretisch nicht mal die Chance, evtl. Unterlagen, persönlich in unserer Verwaltung abzugeben. Ist das so alles richtig? Viele Grüße Carmen
Hallo, entscheidend ist der Grund des BV. Wenn z.B. Gefahr von den Jugendlichen ausgeht, besteht diese ja auch bei Besuchen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Offenbar schätzt der Arbeitgeber die potentielle Infektionsgefahr in deinem Betrieb als brandgefährlich ein, so daß er sich nicht mal ansatzweise dem Vorwurf aussetzen möchte, du hättest dich beim Aufenthalt in der Einrichtung mit wasauchimmer infiziert. Notwendige Unterlagen kann man schicken oder jemand anderen mit der Übergabe beauftragen.
Carmen_R
So klingt es zumindest, aber eine rechtliche Begründung, wo steht, dass ich nicht in die Einrichtung darf, gibts leider nicht aus der Führungsetage.
Sternenschnuppe
Aus welchen Gründen gibt es denn das BV? Entfallen diese wenn Du da bist?
misses-cat
Natürlich kann es sein das diese bei einem Besuch entfallen. Ich bin im Krankenhaus Pflegekraft und zweimal von meinem Arbeitgeber ins BV geschickt worden ( nein ich habe nicht drum gebeten mein Arbeitgeber war und ist da sehr klar) und trotzdem hätte ich zb meine Oma da besuchen dürfen wenn sie in der Zeit da gelegen hätte. Also Pflegekraft habe ich ja zb Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten, lässt sich oft genug nicht vermeiden. Also Besucher aber nicht
SuJam
Dein AG hat eine Gefährdungsbeurteilung laut MuSchG gemacht. Darauf beruft er sich. Aus welchen Gründen wurdest du denn ins BV geschickt?
Carmen_R
Guten Morgen, bei uns in der Wohngruppe betreuen wir im Rahmen der Jugendhilfe 10 Jugendliche. Dabei haben wir 24h Dienste. Ich habe meinem AG gegenüber meine Schwangerschaft bekannt gemacht.ese Dieser hat dann das betriebliche BV ausgesprochen. Schichtdienste, Nachtdienste usw. sind dann nicht erlaubt. Die Jugendlichen werden sicher auch mal krank, sind jetzt aber kein dauerhaftes potentielles Risiko. Außerhalb der Einrichtung, z.B. zum Gruppenessen während der Weihnachtsfeier durfte ich auch hingehen. Nur in die Einrichtung eben nicht.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita