Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Zugang Betriebsgelände

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot und Zugang Betriebsgelände

Carmen_R

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Hallo Frau Bader, ich habe ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten, nachdem ich meinem Arbeitgeber der stat. Jugendhilfe (Schichtdienste, Nachtdienste usw.) meine Schwangerschaft mitgeteilt habe. Jetzt bekam ich aber den Hinweis der Einrichtungsleitung, dass ich während der BV nicht mal das Einrichtungsgelände betreten darf um evtl. meine Wohngruppe zu besuchen. Begründet hat er dies mit Regelungen im MuSchG. Ich kann dazu aber nichts finden. So habe ich theoretisch nicht mal die Chance, evtl. Unterlagen, persönlich in unserer Verwaltung abzugeben. Ist das so alles richtig? Viele Grüße Carmen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist der Grund des BV. Wenn z.B. Gefahr von den Jugendlichen ausgeht, besteht diese ja auch bei Besuchen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Offenbar schätzt der Arbeitgeber die potentielle Infektionsgefahr in deinem Betrieb als brandgefährlich ein, so daß er sich nicht mal ansatzweise dem Vorwurf aussetzen möchte, du hättest dich beim Aufenthalt in der Einrichtung mit wasauchimmer infiziert. Notwendige Unterlagen kann man schicken oder jemand anderen mit der Übergabe beauftragen.  


Carmen_R

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So klingt es zumindest, aber eine rechtliche Begründung, wo steht, dass ich nicht in die Einrichtung darf, gibts leider nicht aus der Führungsetage.  


Sternenschnuppe

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Aus welchen Gründen gibt es denn das BV? Entfallen diese wenn Du da bist?


misses-cat

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Natürlich kann es sein das diese bei einem Besuch entfallen. Ich bin im Krankenhaus Pflegekraft und zweimal von meinem Arbeitgeber ins BV geschickt worden ( nein ich habe nicht drum gebeten mein Arbeitgeber war und ist da sehr klar) und trotzdem hätte ich zb meine Oma da besuchen dürfen wenn sie in der Zeit da gelegen hätte. Also Pflegekraft habe ich ja zb Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten, lässt sich oft genug nicht vermeiden. Also Besucher aber nicht


SuJam

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Dein AG hat eine Gefährdungsbeurteilung laut MuSchG gemacht. Darauf beruft er sich. Aus welchen Gründen wurdest du denn ins BV geschickt?


Carmen_R

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Guten Morgen, bei uns in der Wohngruppe betreuen wir im Rahmen der Jugendhilfe 10 Jugendliche. Dabei haben wir 24h Dienste. Ich habe meinem AG gegenüber meine Schwangerschaft bekannt gemacht.ese Dieser hat dann das betriebliche BV ausgesprochen. Schichtdienste, Nachtdienste usw. sind dann nicht erlaubt. Die Jugendlichen werden sicher auch mal krank, sind jetzt aber kein dauerhaftes potentielles Risiko. Außerhalb der Einrichtung, z.B. zum Gruppenessen während der Weihnachtsfeier durfte ich auch hingehen. Nur in die Einrichtung eben nicht.  


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