Salule
Hallo Frau Bader, bei mir wird es sich wohl auf ein betriebliches Beschäftigungsverbot hinauslaufen. Ich weiß, dass ich in der Regel den Durchschnittslohn der letzten 3 Kalendermonate erhalte. Wie verhält es sich wenn ich nun aktuell seit 18.01. im Krankentagegeld bin. Wird dieses miteinbezogen oder ausgeklammert und die drei Vorgängermonate berechnet? Also entsteht mir durch das Krankentagegeld ein finanzieller Nachteil im Beschäftigungsverbot? Und mit meinem vorletzten Gehalt wurde eine Sonderzahlung nachträglich versteuert, es war daher deutlich niedriger als gewöhnlich. Wie wird das gehandhabt? Mein Gehalt ist immer minimal unterschiedlich durch leicht abweichende Rufdienstzeiten. vielen Dank! Salule
Hallo, Sie erhalten das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn dies variiert, werden die drei letzten ordnungsgemäß abgerechneten Monate herangezogen. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Bist du denn jetzt wieder gesund und arbeitsfähig?
Salule
Ab 28.1. wieder, ich weiß, dass du AU das BV übertrumpft.
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