Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Urlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot und Urlaub

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Ich befinde mich seit dem 25.10.2007 im Beschäftigungsverbot. Bis zum dem Zeitpunkt habe ich nur 6 Tage Urlaub genommen. Den Rest von 24 tage sollte ich ab dem 01.11.2007 nehmen. Da ich seit dem 19.10.2007 bis zum 25.10.2007 krank geschrieben war, möchte ich wissen was passieret mit meinem Urlaub den ich nehmen sollte. Am 01.11.07 bin ich für ca. 2 wochen weggefahren. Meine Gyn. meint das hat nichts mit meinem Anspruch auf dem Urlaub zu tun.Beschäftigungsverbot habe ich bekommen, da ich im Altersheim arbeite und sich der AG nicht an die Vorschrifften für Schwangere hält. Desweiteren habe ich noch 153 Überstunden, die sich bis zum Bescäftigungsverbot angesammelt haben. Alle Bemühumgen meiner Seits mit dem Arbeitgeber dieses zu klären, haben zu nichts geführt. Sie halten mich seit Dezembar nur Hin. Meine Frage ist es, habe ich Anspruch auf diesen Urlaub von 24 Tagen und muss er mir den auszahlen sowie die Überdtunden und den Urlaub für diesen Jahr. Ich werde am 28.04.2008 in den Mutterschutz gehen. Ich bedanke mich für jeden rat. Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hatten Sie die ganze Zeit ein BV? Dann haben Sie den Urlaubsanspruch nicht verloren. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Liebe Grüsse, NB


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