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Hallo Frau Bader, ich habe zur Zeit ein Beschäftigungsverbot, zunächst befristet bis Ende Oktober. Vor längerer Zeit (vor der Schwangerschaft) hatte ich für die kommende Woche Urlaub eingereicht. Mein Frage ist nun: steht mir dieser Urlaub (6 Tage) jetzt noch zu oder verfällt er nun, da er einmal eingereicht und genehmigt war? Darüber hinaus habe ich noch weitere 4 Tage Resturlaub. Was ist damit? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, der Urlaub bleibt bestehen. Reden Sie mit dem FA, ob Sie verreisen dürfen, er soll es Ihnen schriftlch geben Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader. Ich habe eine ziemlich komplexe Frage zum Thema resturlaub im Beschäftigungsverbot. Im November 2017 ist meine Tochter geboren. Während der gesamten Schwangerschaft hatte ich aufgrund eines fehlenden titers ein Beschäftigungsverbot. Die elternzeit endet jetzt im November 2018. Vorab war abgesprochrn und auch vom Arbeitgeber gene ...
Hallo Zusammen! Ich bin aktuell noch in Elternzeit und überlege, ob ich diese beende und wieder arbeiten gehe. Während der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und habe noch entsprechenden Resturlaub. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diesen Resturlaub bis Ende des Jahres nehmen muss, aber ich habe hier schon mehrfach gele ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin von 5.4.2019 bis 18.02.2020 krankgeschrieben. Seit Ende 2019 bin ich Schwanger. Und seit 19.02.2020 habe ich eine individuelle Beschäftigungsverbot (wurde von meine Ärztin bis Ende meiner Schwangerschaft ausgestellt). Ich bin jetzt offiziell im Mutterschutz. Ich plane Elternzeit direkt nach Mutterschutz. Ich h ...
Hallo Frau Bader Ich habe 2019 insgesamt 2x Urlaub eingetragen, den ich letztendlich aber nicht mehr nehmen konnte, weil ich mich bereits im Beschäftigungsverbot befand. Für das Jahr 2019 hätte ich 132 Std Urlaub zu gut gehabt bei 24std /wöchentlich Mutterschutz war der 15.6.2019 Ich habe 1 Jahr Elternzeit in Anspruch genommen und arbe ...
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Guten Morgen, am 08.09.2020 ist meine zweite Tochter geboren. Bis zum Beginn meines Mutterschutzes am 13.07.2020 war ich seit Anfang des Jahres im Beschäftigungsverbot. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit. Nun möchte und muss ich mich beruflich verändern und meine derzeitige Anstellung kündigen. Wie sieht das mit meinem Urlaubsanspruch f ...
Hallo Frau Bader, Meine Frage lautet, darf mein Arbeitgeber meinen Resturlaub aus dem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz nach meiner Elternzeit einfach auszahlen bzw. Sagen ich muss den Resturlaub sofort im Anschluss nach der Elternzeit nehmen? Desweiteren war in der Zeit meines Beschäftigungsverbotes 1 Woche Betriebsferien, bekomme ich di ...
Sehr geehrte Frau Bader, Bald endet meine Elternzeit und ich gehe zurück in den alten Betrieb nur als Teilzeitkraft anstatt wie vor der Schwangerschaft als Vollzeitkraft. Ich wurde 2020 von meinem Arzt ins Beschäftigungverbot geschickt und hatte bis zu dem Zeitpunkt noch einige nicht genommen Urlaubstage. Diese Urlaubtage die ich 2020 nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
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