Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Besoldung

Frage: Beschäftigungsverbot und Besoldung

Babywunsch32

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin in der 20. Woche schwanger mit meinem ersten Baby. Körperlich geht es mir ganz gut. Ich erwäge in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, da ich auf Arbeit sehr viel Stress hab. Oft mach ich mich wegen der Arbeit verrückt und nehme gedanklich viel mit nach Hause. Daher fällt es mir schwer auch mal abzuschalten. Ich bin in psychologischer Behandlung und auch mein Therapeut befürwortet ein BV. Wie sieht es mit der Besoldung im BV aus? Ich bin Beamtin und weiß nicht, wie viel Abzüge auf mich zukommen. Natürlich würde ich das in Kauf nehmen, will mich nur drauf vorbereiten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, diese Erwägungen können Sie sich sparen. Ein Wahlrecht haben sie nämlich nicht. Ein Beschäftigungsverbot wird grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgesprochen, dies nach Durchführung einer Gefährdungsprüfung. Ausnahmsweise darf auch der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, dies aber nur, wenn zum Beispiel Mobbing vorliegt. Für mich klingt es aber eher so, dass eine Krankschreibung das richtige Mittel ist. Im Gegensatz zu Angestellten haben Sie den wesentlichen Vorteil, dass Ihr Dienstherr auch im Falle der Krankschreibung die vollen Bezüge weiter zahlt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

In ein BV geht man nicht so einfach, sondern bekommt es vom AG ausgesprochen, wenn dieser keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Wenn dein Arzt der Meinung ist, dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist weiter deiner Beschäftigung nachzugehen, dann muss er dich krankschreiben. Dann bekommst du LFZG und später Krankengeld bis zum Beginn des Muschu.


Babywunsch32

Beitrag melden

Hallo Kielsprotte, gerade weil ich glaube, dass es mit der Besoldung bei Krankheit oder BV bei Beamten anders ist, als bei üblichen Arbeitnehmern, habe ich diese Frage hier gestellt. Zu Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Arbeitnehmern ist mir die Regelung klar, eben nur nicht bei Beamten. Ich bin davon ausgegangen, dass auch die Frauenärztin ein BV aussprechen kann.


mellomania

Beitrag melden

auch als beamtin nicht. bv bekommt man entweder vom gyn, aber nur wenn es medizinische gründe gibt oder vom AG, wenn der arbeitsplatz nicht den mutteschutzrichtlinien entspricht. wenn du stress verspürst, ist das vorrangi dein problem. vorerst. du solltest mit dem AG sprechen, damit der das ändern kann. erst wenn das nicht geht, kann er ein bv aussprechen. er kann dich auch abordnen an eine andere stelle. bv ist das letzte mittel. dein therapeut hat da nichts dazu zu sagen. du erhälst mit bv das, was du ohne erhälst. ob nun ein bv oder eine krankschreibung ansteht (was IMMER vorrang hat!) muss von den enstsprechenden stellen entschieden und mit der gefährdungsbeurteilung geprüft werden. ein mitspracherecht hast du hier allerdings nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, wie wird das Gehalt bei Landesbeamtinnen im Beschäftigungsverbot berechnet? Ich las, dass bei Angestellten der Durchschnitt der letzten drei Gehälter vor dem Beschäftigungsverbot gezahlt wird. (Ich frage, weil ich im Monat vorher von Teil- auf Vollzeit gewechselt bin.) Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und muss Schichtdienst leisten. In meiner ersten Schwangerschaft habe ich vom FA ein absolutes Beschäftigungsverbot erhalten. Von der Bezügestelle habe ich mein normales Grundgehalt, alle Zulagen sowie eine Durchschnittsrechnung meiner, in den letzten 3 Monaten geleisteten Schichtdienstzulagen (Dien ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...