Babywunsch32
Liebe Frau Bader, ich bin in der 20. Woche schwanger mit meinem ersten Baby. Körperlich geht es mir ganz gut. Ich erwäge in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, da ich auf Arbeit sehr viel Stress hab. Oft mach ich mich wegen der Arbeit verrückt und nehme gedanklich viel mit nach Hause. Daher fällt es mir schwer auch mal abzuschalten. Ich bin in psychologischer Behandlung und auch mein Therapeut befürwortet ein BV. Wie sieht es mit der Besoldung im BV aus? Ich bin Beamtin und weiß nicht, wie viel Abzüge auf mich zukommen. Natürlich würde ich das in Kauf nehmen, will mich nur drauf vorbereiten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, diese Erwägungen können Sie sich sparen. Ein Wahlrecht haben sie nämlich nicht. Ein Beschäftigungsverbot wird grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgesprochen, dies nach Durchführung einer Gefährdungsprüfung. Ausnahmsweise darf auch der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, dies aber nur, wenn zum Beispiel Mobbing vorliegt. Für mich klingt es aber eher so, dass eine Krankschreibung das richtige Mittel ist. Im Gegensatz zu Angestellten haben Sie den wesentlichen Vorteil, dass Ihr Dienstherr auch im Falle der Krankschreibung die vollen Bezüge weiter zahlt. Liebe Grüße NB
KielSprotte
In ein BV geht man nicht so einfach, sondern bekommt es vom AG ausgesprochen, wenn dieser keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Wenn dein Arzt der Meinung ist, dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist weiter deiner Beschäftigung nachzugehen, dann muss er dich krankschreiben. Dann bekommst du LFZG und später Krankengeld bis zum Beginn des Muschu.
Babywunsch32
Hallo Kielsprotte, gerade weil ich glaube, dass es mit der Besoldung bei Krankheit oder BV bei Beamten anders ist, als bei üblichen Arbeitnehmern, habe ich diese Frage hier gestellt. Zu Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Arbeitnehmern ist mir die Regelung klar, eben nur nicht bei Beamten. Ich bin davon ausgegangen, dass auch die Frauenärztin ein BV aussprechen kann.
mellomania
auch als beamtin nicht. bv bekommt man entweder vom gyn, aber nur wenn es medizinische gründe gibt oder vom AG, wenn der arbeitsplatz nicht den mutteschutzrichtlinien entspricht. wenn du stress verspürst, ist das vorrangi dein problem. vorerst. du solltest mit dem AG sprechen, damit der das ändern kann. erst wenn das nicht geht, kann er ein bv aussprechen. er kann dich auch abordnen an eine andere stelle. bv ist das letzte mittel. dein therapeut hat da nichts dazu zu sagen. du erhälst mit bv das, was du ohne erhälst. ob nun ein bv oder eine krankschreibung ansteht (was IMMER vorrang hat!) muss von den enstsprechenden stellen entschieden und mit der gefährdungsbeurteilung geprüft werden. ein mitspracherecht hast du hier allerdings nicht.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, wie wird das Gehalt bei Landesbeamtinnen im Beschäftigungsverbot berechnet? Ich las, dass bei Angestellten der Durchschnitt der letzten drei Gehälter vor dem Beschäftigungsverbot gezahlt wird. (Ich frage, weil ich im Monat vorher von Teil- auf Vollzeit gewechselt bin.) Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin und muss Schichtdienst leisten. In meiner ersten Schwangerschaft habe ich vom FA ein absolutes Beschäftigungsverbot erhalten. Von der Bezügestelle habe ich mein normales Grundgehalt, alle Zulagen sowie eine Durchschnittsrechnung meiner, in den letzten 3 Monaten geleisteten Schichtdienstzulagen (Dien ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Hallo Frau Bader, ich bin als Tarifangestellte im öffentlichen Dienst nach TV-L beschäftigt. Im Oktober 2024 wurde ich schwanger und meine Tochter wurde im Juni 2025 geboren. Im September 2024 hatte ich meine Arbeitsstelle gewechselt und dabei noch einige Stunden Zeitguthaben aus meiner vorherigen Stelle mitgenommen. Im Dezember 2024 wurde fü ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?