Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot und Besoldung

Frage: Beschäftigungsverbot und Besoldung

Babywunsch32

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Liebe Frau Bader, ich bin in der 20. Woche schwanger mit meinem ersten Baby. Körperlich geht es mir ganz gut. Ich erwäge in ein Beschäftigungsverbot zu gehen, da ich auf Arbeit sehr viel Stress hab. Oft mach ich mich wegen der Arbeit verrückt und nehme gedanklich viel mit nach Hause. Daher fällt es mir schwer auch mal abzuschalten. Ich bin in psychologischer Behandlung und auch mein Therapeut befürwortet ein BV. Wie sieht es mit der Besoldung im BV aus? Ich bin Beamtin und weiß nicht, wie viel Abzüge auf mich zukommen. Natürlich würde ich das in Kauf nehmen, will mich nur drauf vorbereiten. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diese Erwägungen können Sie sich sparen. Ein Wahlrecht haben sie nämlich nicht. Ein Beschäftigungsverbot wird grundsätzlich vom Arbeitgeber ausgesprochen, dies nach Durchführung einer Gefährdungsprüfung. Ausnahmsweise darf auch der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, dies aber nur, wenn zum Beispiel Mobbing vorliegt. Für mich klingt es aber eher so, dass eine Krankschreibung das richtige Mittel ist. Im Gegensatz zu Angestellten haben Sie den wesentlichen Vorteil, dass Ihr Dienstherr auch im Falle der Krankschreibung die vollen Bezüge weiter zahlt. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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In ein BV geht man nicht so einfach, sondern bekommt es vom AG ausgesprochen, wenn dieser keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Wenn dein Arzt der Meinung ist, dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist weiter deiner Beschäftigung nachzugehen, dann muss er dich krankschreiben. Dann bekommst du LFZG und später Krankengeld bis zum Beginn des Muschu.


Babywunsch32

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Hallo Kielsprotte, gerade weil ich glaube, dass es mit der Besoldung bei Krankheit oder BV bei Beamten anders ist, als bei üblichen Arbeitnehmern, habe ich diese Frage hier gestellt. Zu Lohnfortzahlung und Krankengeld bei Arbeitnehmern ist mir die Regelung klar, eben nur nicht bei Beamten. Ich bin davon ausgegangen, dass auch die Frauenärztin ein BV aussprechen kann.


mellomania

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auch als beamtin nicht. bv bekommt man entweder vom gyn, aber nur wenn es medizinische gründe gibt oder vom AG, wenn der arbeitsplatz nicht den mutteschutzrichtlinien entspricht. wenn du stress verspürst, ist das vorrangi dein problem. vorerst. du solltest mit dem AG sprechen, damit der das ändern kann. erst wenn das nicht geht, kann er ein bv aussprechen. er kann dich auch abordnen an eine andere stelle. bv ist das letzte mittel. dein therapeut hat da nichts dazu zu sagen. du erhälst mit bv das, was du ohne erhälst. ob nun ein bv oder eine krankschreibung ansteht (was IMMER vorrang hat!) muss von den enstsprechenden stellen entschieden und mit der gefährdungsbeurteilung geprüft werden. ein mitspracherecht hast du hier allerdings nicht.


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