Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Stundenerhöhung

Frage: Beschäftigungsverbot Stundenerhöhung

Maxi78

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Liebe Frau Bader, bis Dezember 2012 hatte ich einen Vertrag mit 107 Stunden monatlich. Von Januar 2013 bis Dezember 2013 wurde dieser auf 122 Stunden erhöht. Seit Mitte Februar 2013 bin ich im Beschäftigungsverbot, welches der AG ausgesprochen hat. Ich hatte wegen Nacht und WE Diensten viele Zuschläge. Nun bekomme ich die Abrechnung von März und erhalte stundenzahlmässig nur den Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Also 2 Monate a 107 Stunden und 1 Monat a 122 Stunden. Ich bekomme also nicht meine eigentlich gültigen 122 Stunden sondern nur 112 Stunden. Ich habe es so verstanden, dass mir der Durchschnitt der letzten 3 Monate der Zuschläge zusteht (also November bis Januar) plus der derzeit gültigen Stundenzahl von 122 Stunden. Habe ich Recht oder die Lohnabrechnung? Besten Dank und viele Grüße Maxi78


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Stunden dauerhaft erhöht worden sind, ist von den höheren Std auszugehe Liebe Grüsse, NB


Maxi78

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Noch ein Nachtrag. Ich habe das hier gefunden: Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Nun ist die Frage ob meine Stundenerhöhung vom 1.1.13 bis 31.12.13 da mit reinfällt (vorübergehende Natur) und ich doch nur die 107 Stunden von Oktober bis Dezember 2012 als Durchschnitt bekomme? Oder sind damit Bonuszahlungen ect. gemeint? Besten Dank!


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