flotzi
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können uns in meiner Frage ein wenig weiterhelfen. Meine Freundin bekam in 1. Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot (Arbeit Vollzeit) und ist dann ganz normal 14 Monate in Elternzeit gegangen. Soweit alles in Ordnung und Sie müsste ab dem 17.08.12 wieder beginnen zu arbeiten, dann in Teilzeit, welches aber noch nicht schriftlich genehmigt ist. Jetzt haben wir erfahren, dass wir erneut schwanger sind und ein Berufsverbot ebenso erteilt wird. Meine Frage lautet also: Bekommt Sie wieder ihr Gehalt trotz Beschäftigungsverbot oder ist es diesmal nicht so? Habe in der Hinsicht beunruhigende Antworten gelesen... Falls das Gehalt normal weitergezahlt wird, welche Beschäftigung fällt denn an, Vollzeit (wie vertraglich vereinbart) oder Teilzeit (noch nicht genehmigt) Ich hoffe Sie können mir in diesem Konstrukt ein wenig Klarheit verschaffen und Dank Ihnen schon einmal für Ihre Hilfe. MfG
Hallo, sie bekommt das Gehalt so, als ob sie arbeiten würde. Wenn sie einen Vertrag für TZ hat, bekommt sie den TZ Lohn Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Solange der Teilzeitvertrag noch nicht steht , kommt der ursprüngliche Vertrag zur Auszahlung.
flotzi
Hallo Sternschnuppe, vielen Dank für deine Antwort. Eine Frage: Sprichst du aus eigener Erfahrung? Ich habe hier schon öfter gelesen, dass Frauen in der Elternzeit erneut Schwanger wurden und dann im Berufsverbot leer bzw. nur sehr wenig Geld bekommen haben. Daher auch meine Frage, auch wenn sie ähnlich schon öfter gestellt wurde... Zum weiteren Sachverhalt: Uns kam es nämlich schon ein wenig komisch vor. Fristgerecht hat meine Freundin 3 Monate vorher angegeben, zum Termin wieder einzusteigen auf Teilzeit. Dann ist bis Freitag gar nix passiert von Seiten AG. Dann hat sie ihrem Chef gesagt, sie wäre schwanger und ein Berufsverbot steht wieder an. Und prompt eine Stunde nach dem Gespräch kam von der Personalabteilung eine mail, ihre Stundenreuzierung werde in der Mitarbeitervertetung besprochen und freigegeben. Irre ich oder versucht da jemand noch zu tricksen? also AG?
SumSum076
Naja, ich finde, ihr versucht grad zu tricksen. Erst Teilzeit haben wollen und sobald man erfährt, dass man bei Nicht-Zustimmung das Vollzeitgehalt bekommt, wieder zurückrudern wollen bzw sich über die Zustimmung des AG ärgern. Wenig bzw gar kein Geld im BV bekommt man, wenn man "nur" in Elternzeit ist. Arbeitet man, bekommt man dazu sein BV-Gehalt. Ich finde, es war nicht gerade schlau, bei laufendem Teilzeitbegehren von der Schwangerschaft zu erzählen. Wenn der AG davon nicht Abstand nimmt, gehen euch ein paar Kröten verloren, während der Schwangerschaft (evtl auch beim Mutterschaftsgeld) und beim Elterngeld. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Ja, ich hatte 2x ein BV, allerdings keinen Teilzeitwunsch im Vorfeld. Hatte sie Teilzeit denn schriftlich kommuniziert ? Dann wird es eher auf diesen Lohn im BV hinauslaufen, da der AG dies ja nachweisen kann.
flotzi
Hallo Sternschnuppe, vielen Dank für die Infos. Teilzeit musste sie angeben, wie schon erwähnt, 3 Monate vorher. Aber im Prinzip reicht das schon als Antwort aus, es ging ja nur darum, ob man denn Gehalt erhält. @Sabine Danke auch für deine Antwort. Allerdings weiß ich nicht wie du auf das meiste kommst. Ich habe weder gesagt, wir wollen tricksen noch das wir zurückrudern wollen. Nochmal für dich: 3 (!!!) Monate vorher Teilzeit beantragt, 3 (!!!) Monate lang nix gehört oder passiert. Nun AG unterrichtet, innerhalb von 1 Stunde (!!!) Antwort bezüglich Teilzeitantrag. Wäre vor drei Monaten alles passiert, wäre es gar kein Thema. Nun fühlen wir uns, ich denke zurecht, ein wenig über den Tisch gezogen. Übrigens ist meine Freundin in der 8. Woche schwanger, ergo konnten wir da vor drei Monaten nix verschweigen weil noch nix war. Und dass wir es dem AG mitteilen, zeugt wohl eher nicht von Trickserei. Umgekehrt, ich empfinde deinen letzten Absatz als Aufruf zur Trickserei. Und du wirst recht haben, deine Antwort finde ich leicht unverschämt, denn wir kennen uns nunmal nicht. Danke trotzdem...
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