sesambein
Liebe Frau Bader, die Elterngeldberechnung leuchet mir ein, aber wie ist das mit dem Lohn im Beschäftigungsverbot. meine Elternzeit würde im März nach 14 Monaten (Zwei Monate ohne Geld) enden und ab Quasiarbeitsbeginn im April hätte ich ein Beschäftigungsverbot. Vor Elternzeit KInd 3 habe ich als Ärztin 2800 Euro netto verdient. Das würde ich im Beschäftigungsverbot mit Kind 4 auch bekommen, ohne auch nur einen Tag gearbeitet zu haben und auch mit zwei Nullmonaten in der Elternzeit unmittelbar davor? liebe Grüße.
Hallo, Sie bekommen im Beschäftigungsverbot dem Lohn, den Sie ohne das Beschäftigungsverbot erhalten würden und das auch, ohne einen einzigen Tag gearbeitet zu haben. Liebe Grüße, NB
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