Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohn trotz Beschäftigungsverbot direkt nach Ablauf von zwei Elternzeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohn trotz Beschäftigungsverbot direkt nach Ablauf von zwei Elternzeiten?

Sonnenblick

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Guten Tag, wenn man nach Ablauf einer Elternzeit für zwei Kinder (also insg. 6Jahre) direkt in ein Beschäftigungsverbot wegen erneuter Schwangerschaft übergeht, hat man dann überhaupt Anspruch auf eine Lohnfortzahlung bis zur Mutterschutzfrist. Es kommt noch der unglückliche Zustand dazu, dass der Betrieb zwar der gleiche geblieben ist, aber während der zweiten Elternzeit der Arbeitgeber gewechselt hat (weil der ursprüngliche Arbeitgeber in Rente gegangen ist). Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, selbstverständlich haben Sie einen Lohn Anspruch. Bitte verlassen Sie sich aber nicht auf das Beschäftigungsverbot, 2018 wurde das Gesetz grundlegend geändert. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja nach der EZ ab 1. Arbeitstag Kinderbetreuung gesichert? Aber es kann sein, dass du arbeiten musst weil der AG einen anderen Arbeitsplatz für dich hat. Ein BV bekommt man nicht mehr automatisch.


mellomania

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theoretisch ja, ABER das muss doch alles erstmal geprüft werden. teile dem AG deine schwangerschaft mit. wieviele stunden waren schriftlich geplant nach Ende der EZ? also nicht das, was du gerne arbeiten würdest mit dem falschen erwarten eines BV sondern das, was du arbeiten kannst ? wie sind die kinder betreut? und dann muss wie gesagt vom AG erstmal eine gefährdungsbeurteilung gemacht werden. ER alleine entscheidet, ob er andre tätigkeiten für dich hat, die du annehmen musst auch wenn sie nicht deiner qualifikation entsprechen, oder ob er keine tätigkeiten hat und ein bv ausspricht. solltest du von einem med. begründeten bv ausgehen, auch da wird alles genau erneut geprüft. die gesetze haben sich zum glück erheblich verschärft, so dass ein normales arbeiten möglich sein kann.


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