ChristinaJDS
Hallo Frau Bader! Ich bin bis März 1017 für 3 Jahre gesamt in Elternzeit. WENN ich dann wieder Schwanger wäre, könnte ich ohne 1 Tag zu arbeiten beschäftigungsverbot bekommen mit meinem Gehalt? Ich War zwischen durch 4 Monate lang Nebenbeschäftigt als tagesmutter in Selbstständigkeit. Kann mir das im bezug auf das Geld im beschäftigungsverbot Probleme machen? Oder wie lange mussich dann zurück im job sein um mein normales Gehalt während einer Schwangerschaft zu bekommen? Liebe grüße
Hallo, 1. Ja, auch ohne Arbeiten können Sie in ein BV rutschen 2. Nein Liebe Grüße NB
Lewanna
Wenn du in Elternzeit bist bekommst du kein Beschäftigungsverbot. Das greift erst, wenn du wieder arbeitest. Du kannst die Elternzeit nicht beenden um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Das wäre Betrug. Du kannst die Elternzeit erst zum Beginn des Mutterschutzes beenden. LG
ChristinaJDS
Ich meinte das auch so: ich müsste zum April wieder arbeiten. Was ist wenn ich dann genau in z.b. 6 Woche schwanger wäre. Eigentlich müsste ich das direkt sagen und dürfte nicht arbeiten. Die 3 jahre Elternzeit wären dann vorbei. Ansonsten - wie lange muss ich zurück arbeiten und "darf" dann erst wieder schwanger werden?
Lewanna
Nein, du musst nicht erst arbeiten. Sobald deine Elternzeit rum ist und du wärst schwanger würde sofort das Beschäftigungsverbot greifen. LG
Mitglied inaktiv
Wofür willst du denn das Beschäftigungsverbot? Was ist das Problem bei der neuen Arbeit? Ich muss gestehen, das klingt sehr übel nach Ausbeutung der Umlagekassen.
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