JungeMamix3
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe die Frage bereits an Herrn Dr. Bluni gestellt, dieser meinte sie könnten mir evtl weiter helfen. Deshalb stelle ich die Frage nochmal hier. Ich arbeite in Regalservice, was bedeutet das ich die Regale im Einzelhandel auffüllen. Dies mache ich täglich ca 3-4 Stunden. Ein Rollkontainer wiegt ca 30-40kg diesen muss ich vom Lager, in das Geschäft schieben. Eine Palette, welche ich mit dem Hubwagen in das Geschäft schieben muss wiegt sicherlich auch um die 30 kg. Dazu kommen täglich mehrmals zwischen 10-15 kg dazu, welche ich auf verschiedene Höhen heben muss hinzu. Natürlich kann es auch passieren, dass mal ein Karton mit 24 Dosen Bier reist und diese einem entgegen ,,fallen,,. Eine andere Beschäftigung kann mein Chef mir nicht zuteilen. Muss er mich in das BV schicken oder kann ich diese Tätigkeit weiterführen ? Mein Chef reagiert seitdem ich ihm von der Schwangerschaft berichtet habe nicht mehr. Vielen Dank in voraus. Liebe Grüße
Hallo, der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und dann schauen, ob er Sie umsetzen kann oder eben in ein Beschäftigungsverbot schickt. Wenn das nicht zu klären ist, würde ich das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB
mellomania
hat der chef eine gefährdungsbeurteilung durchgeführt? du hebst 15 kilo auf einmal? respekt. dein arbeitsplatz muss den mutterschutzrichtlinien entsprechen. es können ja auch kollegen die schweren dinge machen wenn du dich nicht machen möchtest oder kannst oder darfst. aberr ich denke nicht, dass deine tätigkeit von 3-4 h pro tag aus DAUERNDEN trageaktionen von 15 kilo besteht...der chef MUSS schauen dass deine arbeit den mutterschutzrichtlinien gerecht wird. das ist seine aufgabe
JungeMamix3
Nein, natürlich muss ich nicht durchgehen 15 kg heben, aber natürlich immer mal wieder, auf einem Rollkontainer ist alles gemischt, nur die leichten Dinge nehmen würde bedeutet das meine Kollegin dadurch länger arbeiten müsste, da sie ja dann den ganzen Rest bzw die schweren Dinge machen müsste. Nein, eine Gefährdungsbeurteilunf hat mein Chef nicht durchgeführt.
mellomania
15 kilo heb doch keiner am stück! aber lassen wir die peanuts ich habs bei dr bluni gelesen. dein CHEF muss dich umsetzen. nicht der chef aus dem laden in dem du arbeitest. sondern der für dessen firma du arbeitest. und nur der AG ist dafür verantwortlich. kein arzt. es geht um den arbeitsplatz. und mal was schieben etc ist kein problem. du kannst dich auch an die aufsichtebehörde wenden wenn DEIN chef nicht reagiert
Mitglied inaktiv
"Muss er mich in das BV schicken oder kann ich diese Tätigkeit weiterführen?" Das ist die falsche Frage. Der Chef muss die Gefährdungsbeurteilung machen und versuchen dir die Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass du das auch schwanger möglichst noch machen kannst. Ich möchte nur mal stichwortartig erwähnen, es gibt auch Hubwagen mit Motorantrieb, die leicht zu bewegen sind und nicht alle Kollis sind über 10 kg schwer. Im Zweierteam wäre die Tätigkeit evtl doch zumutbar. Aber wie gesagt, darüber entscheidet der Arbeitgeber, nicht du. Wenn es sich um eine große Filialkette handelt, dann haben die bereits ein Konzept für solche Fälle. Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an die Gewerbeaufsicht.
JungeMamix3
Wir haben leider keine Hubwagen mit Motorantrieb. Und nochmal ich hebe nicht durchgehend 15 kg, mal sind es auch ,,nur,, 10 kg dann wieder 5 kg, je nachdem was an Ware kommt Alleine ein Karton Bier hat um die 12kg, diese müssen auf eine Höhe von ca 180cm gehoben werden...mag jeder sehen wie er will, aber ja, dass ist auch nicht schwanger keine Leichtigkeit. Wie bekommen täglich zwischen 4-8 Rollis welche voll beladen sind, auch wenn es sich evtl leicht anhört, aber auch diese durch Gänge zu schieben ist nicht gerade einfach (es geht dabei nicht um diese Kühlboxen)
Mitglied inaktiv
Das braucht nicht deine Sorge zu sein - es ist der Job deines Arbeitgebers da Lösungen zu finden. Da ihr ja schon zu zweit im Team seid, dürfte es nicht allzu schwer sein, das hinzubekommen. Und Motorhubwagen kann er sich auch anschaffen. Ist immer noch billiger, als deine ganze Lohnfortzahlung der Kasse aufzuladen.
Felica
Klar kann auch Frau 15kg am Stück heben. Das ist nun echt kein Ding. Sollte man aber schwanger nicht dauernd machen.
cube
Die Firma, mit de du einen Vertrag hast, muss informiert werden. Diese muss dann dafür sorgen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und du entsprechend anders eingesetzt wirst oder ein BV aussprechen. Die FA ist da raus, denn es geht um deinen Arbeitsplatz.Teil der Firma schriftlich deine Schwangerschaft mit und bitte um eine Gefährdungsbeurteilung. Wird dem nicht nachgekommen, wendest du dich an die Aufsichtsbehörde. Natürlich hätte auch dein direkter Chef nach Kenntnis der Schwangerschaft entsprechend reagieren sollen/können und sich mit der Vertragsfirma (deren Angestellte du bist) in Verbindung setzen können. Evt. kennt er sich aber einfach nicht aus. Nimm es selbst in die Hand.
kati1976
Hallo Ich arbeite als Teamleiterin und wir machen das gleiche wie du und hier werden alle Schwangeren ins BV geschickt Wende dich an den nächst höheren Chef
kati1976
So ist es. Bei dieser Arbeit passiert es oft und auch Frauen schaffen das.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang