Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe in der Gastronomie am 12.02.14 als Aushilfe auf 450 euro Basis begonnen zu arbeiten. Relativ schnell wurde mir ein Festvertrag angeboten ab dem 01.05.14. Dieser Vertrag beinhaltet 3 Monate Probezeit und ist unbefristet. Nun bin ich aber seit dem 01.05.14 krankgeschrieben. Zuerst von meinem Hausarzt, da ich Bauchachmerzen hatte und seit dem 05.05.14 von meiner Frauenärztin, da ich im Januar bereits eine Fehlgeburt hatte. Nun meine Frage: Kann mich mein Arbeitgeber kündigen? Wenn nicht, wie sieht es mit der Lohnfortzahlung aus, da meine Frauenärztin mir ab dem 20.05. 14 ein Beschäftigungsverbot ausstellen will. Bekomme ich den Festangestelltenlohn ausbezahlt oder den Betrag der vorhergegangenen Monaten auf 450euro Basis?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
von
AdrianaMiglietta
am 07.05.2014, 07:07
Antwort auf:
beschäftigungsverbot im ersten monat der festanstellung
Hallo,
wenn Sie nicht schwanger sind, kann er kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
beschäftigungsverbot im ersten monat der festanstellung
Hallo,
Ich bin schwanger, daher das Beschäftigungsverbot und die vorangegangene Krankschreibung.
von
AdrianaMiglietta
am 08.05.2014, 16:06
Antwort auf:
beschäftigungsverbot im ersten monat der festanstellung
Darf er mich also nicht kündigen? Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus? Ist das dann der Lohn ab dem 01.05. Oder von den vorangegangenen drei Monaten? Und besteht der Vertrag rechtlich, obwohl ich seit dem ersten Arbeitstag sozusagen krankgeschrieben bin?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Adriana Miglietta
von
AdrianaMiglietta
am 08.05.2014, 16:10
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beschäftigungsverbot im ersten monat der festanstellung
Darf er mich also nicht kündigen? Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus? Ist das dann der Lohn ab dem 01.05. Oder von den vorangegangenen drei Monaten? Und besteht der Vertrag rechtlich, obwohl ich seit dem ersten Arbeitstag sozusagen krankgeschrieben bin?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Adriana Miglietta
von
AdrianaMiglietta
am 08.05.2014, 16:11
Antwort auf:
beschäftigungsverbot im ersten monat der festanstellung
Hallo,
Du bekommst das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest, also Dein Festangestellten-Gehalt.
Luvi
von
luvi
am 09.05.2014, 00:29
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beschäftigungsverbot im ersten monat der festanstellung
Vielen Dank für die Antwort :)
von
AdrianaMiglietta
am 09.05.2014, 19:43