Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot: Gehalt laut Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot: Gehalt laut Arbeitsvertrag

Grobi 76

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, laut Arbeitsvertrag bekomme ich ein Gehalt für 20 Stunden pro Woche. Vereinbart ist dabei, dass ich im Normalfall nur 15, 75 Stunden arbeite und also pro Woche 4, 25 Stunden zu wenig arbeite. Diese werden aufsummiert und während der Urlaubszeit wieder abgearbeitet mit dem Ziel, dass am Jahresende alle Stunden verbraucht sind. Nun habe ich ab dem 27.06.14 ein individuelles Beschäftigungsverbot. Bis dahin habe ich für die erste Jahreshälfte alle Minusstunden ausgeglichen. Jetzt zu meiner Frage: Ist davon auszugehen, dass ich in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls alle Stunden ausgeglichen hätte, wenn ich normal gearbeitet hätte? Oder mache ich jetzt während des Beschäftigungsverbots Minusstunden bzw. werde zu hoch bezahlt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihr BV geht doch wahrscheinlich bis Endes des Jahres? Dann wären die Stunden ja eh ausgeglichen. Und so wird es auch gewertet. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten bis zur Entbindung am 3.6. von meiner FA ausgestellt bekommen. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet am 31.03. Bekomme ich bis zur Geburt bzw. Mutterschtz Geld von der Agentur für Arbeit oder von der Krankenkasse? Bin ich dann überhaupt noch Krankenversichert ...

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist recht kompliziert und unübersichtlich, so dass alle Beteiligten bis jetzt keine verlässliche Antwort geben konnten. Meine Situation: Ich bin in der 13. SSW (ET 23.09.19) und habe zwei sozial Versicherungspflichtige Jobs. Nr 1 ist unbefristet und umfasst 16 Std. Nr 2 ist bis zum 23.07.19 befristet u ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein teilweises Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgestellt, erhalten, so dass ich nur 5 Stunden im HomeOffice arbeite / arbeiten darf gemäß BV. Nun hat mir mein Arbeitgeber einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag vorgelegt, in welchem aufgrund des Beschäftigungsverbotes und der nun nur noch zu erbringenden 5 Stunden mei ...

Hallo, ich habe folgende Frage: angenommen, ich erhalte direkt mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot (pandemiebedingt) und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (studentische Aushilfe, Minijob), der noch vor dem Entbindungstermin ausläuft. Habe ich dann noch ein Anrecht auf die bisher geleisteten Über ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin i ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe einen befristeten Minijob, der Ende Januar 2022 endet. Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot und mein Mutterschutz beginnt im Anfang November. Habe ich Anpruch auf Urlaub bzw. die Auszahlung des Urlaubsanspruches? Und wenn ja, darf ich mir das Urlaubsgeld vor dem Mutterschutz auszahlen lassen? Ich hoffe, dass es d ...

Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 16.03.22 einen neuen Arbeitsvertrag beim gleichen Arbeitgeber. Davor hatte ich einen Ausbildungsvertrag. Ab dem 17.03.2022 habe ich dem Betrieb meine Schwangerschaft mitgeteilt. Laut Gesetz bekommt man ja das weitergezahlt, was man die letzten 3 Monate an Gehalt bekommen hat. Aber nun habe ich ja einen anderen ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Chef hat mich heute angerufen. Da er für mich keinen Ersatz findet, wenn ich weiter als Leitung angestellt bin, soll ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ab 01.07. mit einer neuen Stelle( also der Stellvertretung) und einer Schlechtergruppierung vom Gehalt her. Am 01.07. werde ich mich bereits im Muttersch ...