Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot - Gehalt korrekt?

Frage: Beschäftigungsverbot - Gehalt korrekt?

BarWX

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Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber ursprünglich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit 04/2018 arbeite ich nach Elternzeit aber nur teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde befristet bis 31.03.2019 auf 20 Stunden / Woche reduziert. Aktuell bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Bisher habe ich jeden Monat 50 Prozent des Gehalts bekommen. Wie soll das ab 01.04.2019 weiter laufen? Bekomme ich wieder mein ursprüngliches Gehalt? Oder weiter nur 50%, obwohl mein ursprünglicher Arbeitsvertrag nur bis 31.03.2019 auf Teilzeit reduziert wurde? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Wenn Sie also ab 01.04. VZ arbeiten würden, bekommen Sie auch den Lohn Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Gegenfrage: wenn du jetzt eine Fehlgeburt hättest, würdest du dann ab sofort in Vollzeit weiterarbeiten, oder zu wievielen Wochenstunden wärst du zu Hause abkömmlich?


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