Klelese
Sehr geehrte Frau Bader, Ich war nach der Geburt meiner Tochter für ein Jahr in Elternzeit und habe anschließend meinen Resturlaub von 6 Wochen genommen. Nun wurde in meinem Urlaub eine erneute Schwangerschaft festgestellt, aufgrund der ich direkt ins Beschäftigungsverbot (durch AG ausgesprochen) gehen muss. Ich habe dies meinem AG sofort mitgeteilt. Nun war seine Antwort, dass er mich im Anschluss an meinem Urlaub ins Beschäftigungsverbot schickt und nicht sofort mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft, damit sich der Urlaub nicht aufaddiert. Ist das so korrekt oder würde das BV eigentlich sofort wirksam werden und der Urlaub könnte nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden? Desweiteren ist die Frage der korrekten Bezahlung während des BVs. Momentan bekomme ich in meinem Urlaub noch das Gehalt von vor der Schwangerschaft. Nun hat er mir nach meiner Elternzeit mündlich (2,5 Wochen vor Bekanntgabe und Wissen meiner Schwangerschaft) gesagt, dass er mich nach der Elternzeit auf einem niedrigeren Posten mit geringerem Gehalt einsetzen möchte. Wir haben darüber keine schriftliche Vertragsänderung gemacht. Laut Mutterschutzgesetz ist in einem BV das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen oder bei kürzerer Arbeitszeit, das entsprechende Gehalt dieser Zeit zu zahlen. Wie ist das in meinem Fall? Bekomme ich im BV das gleiche Gehalt wie jetzt oder das mündlich angekündigte niedrigere Gehalt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
s.u.
Mitglied inaktiv
Die Urlaubsgewährung ist korrekt. Während des Urlaubs - den du ohne Schwangerschaft auch hättest nehmen müssen - fallen keine Gefährdungen an und ein BV ist in der Urlaubszeit unnötig. "Nun hat er mir nach meiner Elternzeit mündlich (2,5 Wochen vor Bekanntgabe und Wissen meiner Schwangerschaft) gesagt, dass er mich nach der Elternzeit auf einem niedrigeren Posten mit geringerem Gehalt einsetzen möchte." Das kommt m.E. einer Änderungskündigung gleich, die der Schriftform bedarf. Bin gespannt was Fr. Bader dazu sagt.
excellence2
Wenn das BV ab sofort gilt, wird der Urlaub, der dir jetzt noch zusteht, auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen.
excellence2
Huch, meine Antwort sollte zu dem Beitrag unter deinem. Sorry!
Mitglied inaktiv
Der AG muss Dich zu den alten Konditionen zurück nehmen, Dir steht im neuen BV also auch das gewohnte Geld entsprechend der alten Stelle zu. Sonst muss er ne Änderungskündigung machen... Bereits beantragter und genehmigter Urlaub gilt als genommen. Tage die nicht beantragt und genehmigt sind, kann man nach der EZ und im gesamten Folgejahr nach Rückkehr nehmen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich befinde mich auf Grund diverser Schwangerschaftskomplikationen im individuellen Beschäftigungsverbot, ausgesprochen durch meinen Gynäkologen. Dieses umfasst sämtliche Tätigkeiten. Mir geht es, auch gerade wegen des Beschäftigungsverbotes, wieder soweit besser, dass wir überlegen, vor der Geburt noch einen kleinen Urlaub zu p ...
Liebe Frau Bader, ich möchte ins Ausland ( Niederlande) zu meiner Familie reisen.Ich habe vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot wegen Corona erhalten(Arbeit mit direkten Patientenkontakt in Klinik). Muss ich meinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse die Reise melden ? Mir geht es um den Fall, dass ich beispielsweise zum Arzt muss. Vielen Da ...
Hallo, ich wurde von meinem AG in das betriebliche Beschäftigungsverbot bis einschließlich zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung geschickt. Auch kann der Arbeitsplatz nicht so umgestaltet werden, dass ich arbeiten könnte. Darf ich während dem BV in den Urlaub fahren und muss ich meinem AG bescheid geben?
Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Schwangerschaft im letzten Jahr erhielt ich von meinem Arbeitgeber (Krankenhaus) ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Dieses wurde immer für einen Monat ausgestellt um dann jeden Monat erneut verlängert zu werden. Da unsere Urlaubszeiten bereits im Jahr davor geplant werden (wegen den Dienstplänen) wurd ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite als Erzieherin in einer Kinderkrippe und bin nun ungeplant Schwanger geworden. Ich bin in der 3. SSW und mir wurde nun von meiner Gynäkologin ein sofortiges Beschäftigungsverbot erteilt. Jedoch sollte in 3 Wochen mein geplanter unbezahlter Urlaub für 6 Monate beginnen, da mein Mann und ich eine längere Reise machen wo ...
Hallo Frau Bader, meine Frau hat eine Vollzeit Arbeit von 7 bis 16 Uhr. Danach geht sie noch zu einem Minijob 450€. In den Sommermonaten Juli und August hat sie beim Minijob unbezahlten Urlaub genommen, um Zeit für die Hochzeitsplanung zu haben. Jetzt waren wir gestern 19.09. beim Frauenarzt und er hat ihr gesagt das sie nicht arbeiten darf, w ...
Liebe Frau Bader, nochmals die Daten. Beschäftigungsverbot ab 14.10.21 (Schwangerschaft) MuSchu von 28.2.22 bis 5.6.22 Arbeitsvertrag bis 30.6.22 5 Tage Woche, 25 Stunden Ab 1.07.22 Teilzeit 2,5 Tage die Woche, 24 Stunden. Aber ab 6.6.22 in Elternzeit Der mir nun genehmigte Urlaub für 2022 wären anteilig 5 Tage. Da ich aufgrund des Bes ...
Guten Tag, ich habe 2021 mein Baby entbunden und war während der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Danach habe ich für 12 Monate Elternzeit genommen und bin jetzt wieder arbeiten. Ich habe nun noch fast 30 Urlaubstage, 19 davon sind aus 2021. Nun habe ich gelesen, dass gesetzlich vorgeschrieben sei, die Urlaubstage aus dem BV spätestens im ...
Liebe Frau Bader, ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin und befinde mich seit August 2022 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Das betriebliche Beschäftigungsverbot wurde jetzt - im gesamten Betrieb - bis Ende März 2023 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt bin ich schon im Mutterschutz (Anfang März). Mein Arbeitgeber hat mir nun mitgeteilt, das ...
Liebe Frau Bader, ich hätte eine rechtliche Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin aktuell in der 16. SSW, mein Arbeitsplatz ist leider insgesamt schwer und aufgrund des Personalmangels aktuell gar nicht mit den Mutterschutzbedingungen vereinbar. Meine Chefin hatte mich gebeten noch bis zum Beginn meines Urlaubs weiterzuarbeiten, damit sie ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit