Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot durch zwei verschiedene AG

Frage: Beschäftigungsverbot durch zwei verschiedene AG

trulla_xoxo

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Guten Tag, ich habe ein Anliegen. Ich habe 2015 eine Tochter bekommen, befinde mich noch bis mai diesen Jahres in elternzeit (Elterngeld wurde gesplittet auf 24 Monate). Seit dem zweiten Jahr elternzeit arbeite ich Auf minijobbasis 3x wöchentlich je 3 Stunden im Bereich warenverräumung. Nun befinde ich mich derzeit in der 7. ssw und habe von dem Nebenjob ein beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber erhalten. Ab Juni müsste ich wieder in den hauptjob einsteigen und werde auch da (wegen ungeeignetem Arbeitsplatz) ein beschäftigungsverbot erhalten. Also hätte ich zwei verbote von zwei verschiedenen Arbeitgebern, bekomm ich dann auch beide bezahlt? Oder wie wird das gehandhabt? Wie viel bekomme ich dann von dem Nebenjob ausgezahlt? Und kann mein hauptarbeitgeber auch jetzt schon ein beschäftigungsverbot ausstellen oder muss ich warten bis die elternzeit rum ist?? Eine weitere Frage, falls mein gyn mir ein beschäftigungsverbot jetzt ausstellen würde, würde dies dann schon für meinen hauptjob greifen, obwohl meine elternzeit noch bis Ende mai geht? Ziemlich viele Fragen, aber ich danke Ihnen das sie alles immer nett, freundlich und ausführlich beantworten. Liebste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, aber jeweils nur in dem aktuellen Lohn. Wenn der alte Vertrag auflebt eben aus dem alten u jetzt aus dem Minijob Liebe Grùsse NB


trulla_xoxo

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NACHTRAG Wird mein Elterngeld dann aus dem Geld des beschäftigungsverbotes berechnet?


Mitglied inaktiv

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Ein BV vom FA würde auch erst greifen, wenn Du auch tatsächlich eine Arbeitsleistung schuldest. Hauptjob also frühestens Juni...


trulla_xoxo

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Es geht ja nicht um Wunschkonzert, es geht mir lediglich ums finanzielle, da Geld nicht alles ist, aber leider viel und wichtig. Danke trotzdem! :-)


Sternenschnuppe

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Ein BV ersetzt Lohn wenn er auch verdient worden wäre. Im Hauptjob gibt es noch nix zu ersetzen. Wichtig ist, wie Du den ohne Schwangerschaft angetreten hättest ab Mai ? Vollzeit, Teilzeit, wie viele Stunden Kinderbetreuung kannst Du nachweisen ? Und ob es da überhaupt ein BV gibt, was arbeitest Du ?


trulla_xoxo

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Ich hätte den Job Vollzeit mit 172 Monatsstunden angetreten, meine Tochter geht momentan 4,5h täglich in die Kita, das hätte und werde ich dann auch hoch nehmen. Das ist alles schon besprochene Sache. Das beschäftigungsverbot bekomme ich in jedem Fall das ist keine Frage, da der Job (möchte ich jetzt nicht nennen) keinen geeignet mutterschutzgerechten Arbeitsplatz bietet.


trulla_xoxo

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Eigentlich ist meine hauptfrage, ob ich in der Zeit der Schwangerschaft das Geld von beiden Jobs, bei denen ich ein beschäftigungsverbot habe Bzw bekommen werde erhalte, oder ob eins dann gestrichen bzw. gekürzt wird??


Mitglied inaktiv

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Während der Elternzeit ruht ja dein Arbeitsverhältnis im Hauptjob. Daran ändert auch eine erneute Schwangerschaft rein gar nichts. Also wird dir nichts verboten werden, da du ja gar keine Tätigkeit ausübst. Und Geld gibt es auch nicht. - Solltest du die Absicht haben, die EZ wegen der Schwangerschaft vorzeitig zu beenden: das geht nicht. Beenden wirst du die Elternzeit erst am Tag vor dem neuen Mutterschutz. Da du TZ in EZ im Nebenjob arbeitest, würde bei einem BV im Nebenjob die Lohnfortzahlung weitergehen. Alles verstanden?


trulla_xoxo

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Da hast du etwas falsch verstanden inhuman ja ab mai wieder arbeiten, jedoch kann mir mein Chef keinen geeigneten Arbeitsplatz bieten, und wird mich daher wieder ins beschäftigungsverbot schicken. Er darf ja meine elternzeit nicht einfach selbst verlängern. Mit welchem Geld auch?!


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist doch die, war der jetzige Minijob auf die EZ befristet? Oder ist es so geplant udn auch beantragt worden das Du sobald die EZ zu ende ist wieder Vollzeit arbeitest UND daneben noch den Minijob machst? Dann würdest Du - in dem Fall das Du ein BV bekommst - von beiden Arbeitgebern eben auch Geld bekommen. Ansonsten gilt, jetzt greift der Minijob, der läuft dann aus und dafür tritt der Vollzeitvertrag in Kraft. Nur das was aktuell gilt, wird auch bezahlt - und auch erst ab dem zeitpunkt ab dem es läuft. Heißt, aktuell darfst Du kein BV für den VZ-vetrag bekommen weil du ja noch gar nicht wieder VZ arbeitest. Ob Du ein BV bekommst ist zudem - selbst dann wenn du eines bei der letzten Schwangerschaft hattest - eher fraglich weil die Gesetze seit dem verschärft wurden. jetzt muss der AG erst prüfen ob es wirklich keine andere Möglichkeit gibt und das auch entsprechend nachweisen. Du im Gegenzug musst klar nachweisen das Du überhaupt auch entsprechend arbeiten könntest. heißt auch, würde Minijob und VZ nicht zusammengehen, wird auch das schwierig zu begründen - falls Du den Minijob nicht auf die EZ befristet gehabt hast. Dann stellt sich aber die Frage ob Du entsprechend den vorher kündigen musst. da nur Du weißt welche Verträge du unterschrieben hast, ist es da schwer eine wirkliche Antwort drauf zu geben.


trulla_xoxo

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vielen dank für die tolle und hilfreiche antwort! ich habe den minijob vertrag nicht befristet, und könnte und würde auch ohne die schwangerschaft in minijob sowohl hauptjob arbeiten, der minijob ist morgens, der hauptjob erst ab vormittag, das würde kein problem darstellen. wenn ich recht nachdenke erklärt sich natürlich von selbst das ich jetzt im hauptjob noch kein bv kommen kann, wo keine leistung geschuldet wird kann ich auch nichts fordern. ich hab nur sorge wenn ich von beiden ein bv bzw den lohn des verbotes erhalte, ich irgendwann in teufels küche komm oder gar eins gestrichen oder gekürzt wird aber die angst scheint unbegründet. vielen dank dir!


Mitglied inaktiv

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Dany hat es gut erklärt. Du kannst es dir am besten so vorstellen. Angenommen deine Elternzeit endet und Beschäftigungsverbote stehen gar nicht zur Diskussion. Was wird dann passieren? In welchem Job würdest du wie lange am Tag arbeiten, wieviel in der Woche? Kind betreut und versorgt? Das ist dann ja dein Verdienst (Lohn). Nun da du schwanger bist zu dem Zeitpunkt, wenn die EZ endet, muss jeder AG für sich die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Und da gibt es die Möglichkeit Gefährdungen auszuschließen. Wenn das nicht geht, muss er Umsetzmöglichkeiten suchen. Und nur wenn auch das nachweislich unmöglich ist, kommt ein BV in Frage. Dann erhältst du den Lohn den du auch sonst verdienen würdest. Du solltest eigentlich damit rechnen, dass du eine passende Tätigkeit bekommst. Und wenn statt dessen ein BV, umso besser.


trulla_xoxo

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ja also wenn mein ag mir geeignete tätigkeiten bieten würde wär ja alles spitze da würde ich natürlich diese ausführen keine frage. das wird aber in meinem fall nicht möglich sein. ich danke euch für die antworten, mal sehen was frau bader zu der situation nsagen kann. liebe grüße


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