mamacita78
Liebe Frau Bader, ich befinde mich im sechsten Monat der Schwangerscgaft mit meinem dritten Kind. Ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben, da ich sehr belastet bin. Ich arbeite in einer psychiatrischen Klinik als Krankenschwester. Mein AG würde gerne, dass ich statt der Krankschreibung ein Beschäftigungsverbot erhalte, um die Stelle neu auszuschreiben, was ich sehr unterstütze. Nun sagte mir mein Gyn, dass der Arbeitgeber das selbst in diesem Fall ausstellen kann/ soll. Mein Arbeitgeber kennt sich aber wohl damit nicht aus und meint, dass müsste vom Gyn kommen. Können Sie mir weiterhelfen? LG Sanna
Hallo, im vorliegenden Fall könnte nur der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn auf der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind bestünden. Da jedoch bereits eine Krankschreibung vorliegt, geht diese vor. Liebe Grüße NB
mellomania
der gyn darf nur ein BV ausstellen, wenn es medzinische!!!!!!!!!!! gründe für ein bv gibt. alles was den arbeitsplatz betrifft, muss der AG machen. was der will und was geht, sind zwei paar schuhe er kann und darf das bv nur ausstellen, wenn dein arbeitsplatz für dich und das kind gefährdend ist. er muss dazu eine gefährdungsbeurteilung machen, nach der er entscheidet, ob er, wenn gefahr besteht, einen andren arbeitsplatz für dich hat, den du im übrigen annhemen MUSST oder ober dir keinen andren arbeitsplatz geben kann und er dann ein bv ausstellen darf. muss aber begründet werden, nur weil er das will heißt das nicht, dass es geht
Mitglied inaktiv
Wenn du arbeitsunfähig erkrankt bist, dann gibt es keine Möglichkeit auf ein BV umzuwechseln. Die AU geht in dem Fall immer vor.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Benötige ich von dem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber , dann eine Bescheinigung oder ein Schriftstück als Nachweis? Wenn ja wo muss man das einreichen? Der Arbeitgeber sagte mir es geht alles sein Gang ? Lg
Hallo, Mein Chef meinte zu mir, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann nur der Arzt aussprechen. Aber es gibt doch auch laut Mutterschutzgesetz Arbeiten die eine sofortige Freistellung nötig machen(Beispiel Kita-Erzieher). Dies spricht dann doch der Arbeitgeber aus, oder? Nennt es sich einfach nur anders? Vielen Dank im Vor ...
Hallo Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und in der 6ssw. Mein Chef will mir nun ein Beschäftigungsverbot ausstellen weil ich aktuell Krankgeschrieben bin und es mir nicht gut geht. Bin gesundheitlich und psychisch angeschlagen. Für mein Chef ist ein BV besser als eine Krankmeldung sagt er wegen Geld. Er meinte wenn es mir besser geht nach der An ...
Sehr geehrte Frau Bader, Am 3.8.20 habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert worauf hin dieser an meine Krankenkasse ein unmissverständliches schreiben verfasst hat, worin er ein Beschäftigungsverbot mit sofortiger Wirkung ausspricht. Da er in meiner Tätigkeit als Erzieherin den Schutz trotz Hygienemaßnahmen für mich und d ...
Hallo. Ich bin aktuell in der 5.SSW mit meinem ersten Baby. Also habe ich keine Ahnung was mich alles so erwartet, vorallem im Bezug auf organisatorische Dinge (Arbeit, Formulare, ..). Ich arbeite im Rettungsdienst und mein Arbeitgeber hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen aufgrund vieler potenzieller Risikofaktoren für mich un ...
Hallo Frau Bader, ich war schwangerschaftsbedingt vom 8.10 bis 30.10 krankgeschrieben. Meine Chefin müsste mir aufgrund der Tätigkeiten sowieso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur leider hat die gar keine Ahnung davon und es interessiert sie auch nicht wirklich. Denn sie hat, ohne es mir vorher mitzuteilen, ab dem 12.10. Kurzarbeit beantr ...
Hallo, Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber ( Nebenjob) ich bin dort als Nachtwache auf 450 Euro Basis angestellt plus 200 Euro Übungsleiterpauschale. Mein Arbeitgeber sagt mir, das mir die Übungsleiterpauschale im BV nicht zusteht und ich nur eine Nacht bezahlt bekomme, da ich nicht arbeiten bin. Ich kann mir das schwer vorstellen. Be ...
Hallo, ich bin im Einzelhandel tätig und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich schwanger bin und aufgrund der aktuellen Corona Situation nicht mehr beschäftigt werden darf. Er hat mir mündlich ein BV ausgesprochen da er mir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Dann kam die Schließung wegen des Lockdowns. Jetzt bekomme ich nur KuG und ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre elternzeit genommen, diese endet Anfang März. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, der Mutterschutz beginnt erst Anfang Mai. In der Zwischenzeit, so war die Absprache mit der Personalabteilung, sollte ich ins betriebliche beschäftigungsverbot gehen. Dieses wird für jede Schwan ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente