SvenjaR.
Ich habe zum 30.08 meine ausbildung beendet und wurde von meiner ausbildungsstelle direkt zum 1.09 uebernommen. Habe seit dem 4.09 ein beschaeftigungsverbot. Jetzt meine frage.. habe heute gehalt bekommen aber nur in hoehe des ausbildungsgehalts... damit kann ich nichtmal die miete zahlen... habe bei meinem arbeitgeber angerufen der mir als antwort gab "muss ich mal schauen" jetz meine frage... stimmt das so und ich bekomme nur azubigehalt nach der ausbildung und kein normalen lohn wegen dem beschaeftigunsverbot.? Danke fuer jede antwort Lg Svenja
Hallo, Sie erhalten den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Nein, das ist so nicht korrekt. Du musst im Beschäftigungsverbot das Entgelt bekommen, was du auch bekommen hättest, wenn du arbeiten würdest - so wie vertraglich vereinbart. Vielleicht wurde nur vergessen, dies im Abrechnungsprogramm zu ändern...
Mitglied inaktiv
Ich verstehe bei dem ganzen nur nicht, wie du denn bisher die Miete zahlen konntest, denn du hast ja nicht mehr verdient als das Ausbildungsgehalt.
SvenjaR.
Da meine mutter verstorben ist habe ich bis zum ausbildungsende halbweisen rente bekommen. Diese faellt mit beenden der ausbildung weg.
Sternenschnuppe
Dir steht das zu, was Du auch verdienen würdest. Dein Arbeitgeber bekommt das über die Umlage 2 von der Krankenkasse erstattet.
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