Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und arbeite als Erzieherin mit Unter-dreijährigen. Das Mutterschutzgesetz sieht ein absolutes Beschäftigungsverbot für die gesamte Dauer der Schwangerschaft bei fehlendem Cytomegalieschutz vor. Der Betriebsarzt sieht das anders (unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen meint er, sei der Umgang erlaubt). Meine Frage: Muss sich der Betriebsarzt und somit der Arbeitgeber denn nicht an gesetzliche Vorschriften halten? Gibt es für ihn einen "Entscheidungsspielraum"? Danke für ihre Antwort, viele Grüße S. Winter
von Winterkind74 am 23.05.2014, 22:19