Mitglied inaktiv
Leider habe ich seit nun 6 Woche heftigtse Migräne, die auch in der Uniklinik genau untersucht und diagnostiziert worden ist (EEG). Da die Migräne mit Intervallen von einer Woche kommt und ca. 3 Tage anhält,(kann dann weder Essen noch Flüssigkeit bei mir behalten und komme gar nicht mit dem Kopf hoch) wurde ich von meiner FA für 14 TAge krankgeschrieben. Da der Hauptauslöser meiner Migräne das "Flimmern" vor dem PC ist und ich einen reinen PC-Job habe , bei dem ich 8 Stunden am Tag auf dem Bildschirm in einer Exeldatei Fehler finden muss (Controlling), wird meine Migräne leider durch das Arbeiten noch verstärkt und ausgelöst. Meine FA hatte angedeutet, dass sie mich, wenn es nicht besser wird oder durch die Wiederaufnahme der Arbei wieder schlechter wird, evtl per Beschäftigungsverbot "aus dem verkehr ziehen will", da es die Arbei nicht wert wäre, dass ich mein Baby mit Medikamenten vollstopfe, nur um arbeitsfähig zu bleiben. Ist solch eine Migräne denn - juristisch gesehen- ein ausreichender Befund für ein individuelles Arbeitsbverbot? Mutterschutz beginnt erst Mitte Februar. KAnn mein Ag (sind nur 2 Angestellte, ich in Teilzeit) dann das Geld für die Lohnfortzahlung von der KK zurückfordern? Habe auch so schon das gefühl, ich würde ihn hängen lassen. Danke für Ihre Info! LG FInnja
Hallo, das kann alleine Ihre Frauenärztin entscheiden. Ich könnte es mir aber vorstellen! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Auf jeden Fall kann sie ein Attest ausstellen, das weitere Arbeit am PC verbietet. Dann kann der Arbeitgeber möglicherweise eine andere Arbeit zur Verfügung stellen. Tut er dies nicht, kann ja ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. LG Murmeline
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