Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Frage: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, meine FÄ empfiehlt mir aufgrund der Risikoschwangerschaft mir keinen Job zu suchen. Ich beziehe Hartz 4 und bin in der 11. SSW. Kann das Jobcenter mir Leistungen kürzen/sperren wenn meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, eine Risikoschwangerschaft hat nicht mit ein Beschäftigungsverbot zu tun. Normalerweise bringt dies körperliche Probleme mit sich und das führt zu einer Krankschreibung. Die geht dem Beschäftigungsverbot vor.Da es keine Tätigkeit gibt kann auch nicht geprüft werden, ob Sie diese ausüben können. Außerdem kann es sein, dass der Jobcenter die Leistungen einstellt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

hä? aus welchem grund sollte ein bv ausgesprochen werden? das greift nur, wenn du einen job hast. dir nix zu suchen ist sehr riskant. du musst einen job haben DAMIT sie dir, wenn überhaupt, ein BV ausstellen kann welches auch greift...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich darf doch fragen oder ? Die Frage war ja nicht an SIE gerichtet . Es gibt halt einige Gründe warum ich es laut meiner FÄ nicht darf .


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, das kann sie, allerdings fällt dann das H4 weg und Du musst Grundsicherung beantragen. Beziehungsweise ist zu prüfen was der Partner verdient und ob er aufkommen kann. Spätestens ab Geburt auch wenn nicht in einem Haushalt lebend, auch wenn getrennt und nicht verheiratet. Ab da ist er für das Kind UND Dich finanziell zuständig. Bei H4 muss man auch arbeitswillig- und fähig sein. Risikoschwangerschaft ist heute fast Ende dritte, ein Grund für ein BV ist dies zudem nicht. Ich weiß nicht welche Beschwerden Du hast außer Risikoschwangerschaft. Aber Du solltest wenn möglich Arbeit finden, damit nicht das ganze Elterngeld als Einkommen gewertet wird.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Okay vielen Dank für die Antwort.


Felica

Beitrag melden

Frage ist doch, warum schreibt der Arzt nicht krank? Warum ein BV mit dem du nur Ärger bekommen kannst? Mich deucht, der Arzt hat nicht wirklich viel Ahnung, da würde ich dann tunlichst genau drüber nachdenken mich auf dessen Ratschläge zu verlassen die nicht medizinisch begründet sind. Er könnte auch einfach genau formulieren welche Tätigkeiten in Frage kommen. Weiter Hartz4 zu beziehen ist aber die schlechteste Variante, weil dann das komplette EG angerechnet wird. Weit besser wäre also zu arbeiten, selbst dann wenn es nachher nicht viel mehr wie Mindestsatz an EG gibt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mit einem BV in der Arbeitslosigkeit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und das kann bedeuten, dass dir die Leistungen gestrichen werden. Wenn du Leistungen beziehen möchtest, musst du angeben, in welchem Umfang und für welche Tätigkeiten du zur Verfügung stehst. Das solltest du mit der Ärztin abklären.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...