Mitglied inaktiv
Hallo, meine FÄ empfiehlt mir aufgrund der Risikoschwangerschaft mir keinen Job zu suchen. Ich beziehe Hartz 4 und bin in der 11. SSW. Kann das Jobcenter mir Leistungen kürzen/sperren wenn meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt ?
Hallo, eine Risikoschwangerschaft hat nicht mit ein Beschäftigungsverbot zu tun. Normalerweise bringt dies körperliche Probleme mit sich und das führt zu einer Krankschreibung. Die geht dem Beschäftigungsverbot vor.Da es keine Tätigkeit gibt kann auch nicht geprüft werden, ob Sie diese ausüben können. Außerdem kann es sein, dass der Jobcenter die Leistungen einstellt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
mellomania
hä? aus welchem grund sollte ein bv ausgesprochen werden? das greift nur, wenn du einen job hast. dir nix zu suchen ist sehr riskant. du musst einen job haben DAMIT sie dir, wenn überhaupt, ein BV ausstellen kann welches auch greift...
Mitglied inaktiv
Ich darf doch fragen oder ? Die Frage war ja nicht an SIE gerichtet . Es gibt halt einige Gründe warum ich es laut meiner FÄ nicht darf .
Sternenschnuppe
Ja, das kann sie, allerdings fällt dann das H4 weg und Du musst Grundsicherung beantragen. Beziehungsweise ist zu prüfen was der Partner verdient und ob er aufkommen kann. Spätestens ab Geburt auch wenn nicht in einem Haushalt lebend, auch wenn getrennt und nicht verheiratet. Ab da ist er für das Kind UND Dich finanziell zuständig. Bei H4 muss man auch arbeitswillig- und fähig sein. Risikoschwangerschaft ist heute fast Ende dritte, ein Grund für ein BV ist dies zudem nicht. Ich weiß nicht welche Beschwerden Du hast außer Risikoschwangerschaft. Aber Du solltest wenn möglich Arbeit finden, damit nicht das ganze Elterngeld als Einkommen gewertet wird.
Mitglied inaktiv
Okay vielen Dank für die Antwort.
Felica
Frage ist doch, warum schreibt der Arzt nicht krank? Warum ein BV mit dem du nur Ärger bekommen kannst? Mich deucht, der Arzt hat nicht wirklich viel Ahnung, da würde ich dann tunlichst genau drüber nachdenken mich auf dessen Ratschläge zu verlassen die nicht medizinisch begründet sind. Er könnte auch einfach genau formulieren welche Tätigkeiten in Frage kommen. Weiter Hartz4 zu beziehen ist aber die schlechteste Variante, weil dann das komplette EG angerechnet wird. Weit besser wäre also zu arbeiten, selbst dann wenn es nachher nicht viel mehr wie Mindestsatz an EG gibt.
Mitglied inaktiv
Mit einem BV in der Arbeitslosigkeit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und das kann bedeuten, dass dir die Leistungen gestrichen werden. Wenn du Leistungen beziehen möchtest, musst du angeben, in welchem Umfang und für welche Tätigkeiten du zur Verfügung stehst. Das solltest du mit der Ärztin abklären.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld
- Umgang von Vater und Sohn
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten