Frage: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Hallo, meine FÄ empfiehlt mir aufgrund der Risikoschwangerschaft mir keinen Job zu suchen. Ich beziehe Hartz 4 und bin in der 11. SSW. Kann das Jobcenter mir Leistungen kürzen/sperren wenn meine Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt ?

Mitglied inaktiv - 28.11.2018, 14:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Hallo, eine Risikoschwangerschaft hat nicht mit ein Beschäftigungsverbot zu tun. Normalerweise bringt dies körperliche Probleme mit sich und das führt zu einer Krankschreibung. Die geht dem Beschäftigungsverbot vor.Da es keine Tätigkeit gibt kann auch nicht geprüft werden, ob Sie diese ausüben können. Außerdem kann es sein, dass der Jobcenter die Leistungen einstellt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

hä? aus welchem grund sollte ein bv ausgesprochen werden? das greift nur, wenn du einen job hast. dir nix zu suchen ist sehr riskant. du musst einen job haben DAMIT sie dir, wenn überhaupt, ein BV ausstellen kann welches auch greift...

von mellomania am 28.11.2018, 14:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Ich darf doch fragen oder ? Die Frage war ja nicht an SIE gerichtet . Es gibt halt einige Gründe warum ich es laut meiner FÄ nicht darf .

Mitglied inaktiv - 28.11.2018, 14:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Ja, das kann sie, allerdings fällt dann das H4 weg und Du musst Grundsicherung beantragen. Beziehungsweise ist zu prüfen was der Partner verdient und ob er aufkommen kann. Spätestens ab Geburt auch wenn nicht in einem Haushalt lebend, auch wenn getrennt und nicht verheiratet. Ab da ist er für das Kind UND Dich finanziell zuständig. Bei H4 muss man auch arbeitswillig- und fähig sein. Risikoschwangerschaft ist heute fast Ende dritte, ein Grund für ein BV ist dies zudem nicht. Ich weiß nicht welche Beschwerden Du hast außer Risikoschwangerschaft. Aber Du solltest wenn möglich Arbeit finden, damit nicht das ganze Elterngeld als Einkommen gewertet wird.

von Sternenschnuppe am 28.11.2018, 14:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Okay vielen Dank für die Antwort.

Mitglied inaktiv - 28.11.2018, 14:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Frage ist doch, warum schreibt der Arzt nicht krank? Warum ein BV mit dem du nur Ärger bekommen kannst? Mich deucht, der Arzt hat nicht wirklich viel Ahnung, da würde ich dann tunlichst genau drüber nachdenken mich auf dessen Ratschläge zu verlassen die nicht medizinisch begründet sind. Er könnte auch einfach genau formulieren welche Tätigkeiten in Frage kommen. Weiter Hartz4 zu beziehen ist aber die schlechteste Variante, weil dann das komplette EG angerechnet wird. Weit besser wäre also zu arbeiten, selbst dann wenn es nachher nicht viel mehr wie Mindestsatz an EG gibt.

von Felica am 28.11.2018, 15:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Hartz 4

Mit einem BV in der Arbeitslosigkeit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und das kann bedeuten, dass dir die Leistungen gestrichen werden. Wenn du Leistungen beziehen möchtest, musst du angeben, in welchem Umfang und für welche Tätigkeiten du zur Verfügung stehst. Das solltest du mit der Ärztin abklären.

Mitglied inaktiv - 28.11.2018, 16:37



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