kruemchen
Guten Abend, Frau Bader, habe von meiner Frauenärztin wegen einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung ausgestellt bekommen. Sie hat mir Bettruhe verordnet und ich muss mich viel schonen. Mein Mann arbeitet sehr viel und da wir bereits ein Kind haben (4 Jahre), erlebe ich die einzig richtige Entlastung und Ruhe bei meinen Eltern bzw. meiner Schwiegermutter, die im Ausland leben. Es ist eine große Unterstützung für mich, wenn sie unsere Tochter immer wieder zu sich nehmen/nimmt. Darf ich nun in den Ferien, in denen ich als normal Arbeitende sowieso Urlaub hätte (bin verbeamtet), ins Ausland fahren? Laut meiner Frauenärztin würde die Reise keine Gefahr für die Schwangerschaft bedeuten. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, bei Blutungen u Krankenhaus ist ein BV nicht das richtige Mittel. Sie hätten eine AU gebraucht. Das kann Ärger mit der Kasse geben (die ja den Krankenhausaufenthalt zahlen). AU geht immer BV vor. . Würde ich dringend abklären. VOR einem Auslandsaufenthalt (dessen Zulässigekit sich nach dem grund der Arbeitsunfähigkeit richtet) Ich als AG hätte an dieser Stelle ein Problem. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich denke schon dass das Sinn macht und auch zulässig wäre.
mellomania
du hast bettruhe verordnet bekommen und möchtest mit kind ins ausland?
la-floe
Arbeiten gefährdet deine Schwangerschaft aber fliegen geht???
cube
Ich würde mir das ärztlich bestätigen lassen. Sowohl, das die Flugreise/lange Autofahrt ok ist als auch die Notwendigkeit des Urlaubs im Sinne der geforderten Erholung durch die dort vorhandene Unterstützung. Vielleicht wäre aber auch eine Haushaltshilfe eine Option? Als AG fände ich es eher befremdlich, das Bettruhe verordnet wir per BV, aber eine Auslandsreise ok ist. Bettruhe heißt für mich eher, du sollst eben möglichst keine großen Touren unternehmen.
kruemchen
Danke für eure Antworten. Denke auch, dass eine ärztliche Bescheinigung, die die positiven Wirkungen dieses Aufenthalts auf meinen Gesundheitszustand bestätigen, notwendig wäre. Erfahrungsgemäß vertrage ich eine solche Reise gut. Waren jetzt zu Weihnachten dort, zu dem Zeitpunkt hatte ich noch eine Krankschreibung, die vor Weihnachten endete, danach sind wir los. Mir hat der Aufenthalt dort aus den o.g. Gründen sehr gut getan. Mal sehen, wie es rechtlich aussieht.
Mitglied inaktiv
In den Ferien, wo du sonst ja Urlaub hättest, sehe ich jetzt weniger ein arbeitsrechtliches Problem einen solchen Aufenthalt zu haben. Aber während der Dienstzeiten von der Notwendigkeit der "Bettruhe"(!!) zu schreiben und eine Flugreise (wie viele Stunden?) machen zu wollen, wäre schon ein ziemlicher Widerspruch. Fliegen ist anstrengend, der Transfer zum Flughafen, die Wartezeiten im Terminal, das enge Sitzen im Flugzeug, möglicherweise mit einem quengeligen Kleinkind? Bettruhe ist noch was anderes.
kruemchen
Dann doch noch eine genauere Erklärung meiner Situation. Vor 5 Wochen wurde ich für eine Woche in der Klinik stationär aufgenommen, da ich extrem starke Blutungen hatte. Nach ein paar Tagen hat sich gezeigt, dass sich ein Hämatom in der Gebärmutter befindet und, da war es für mich auch nicht anders möglich, die verordnete Bettruhe von mir auch 100% eingehalten wurde. Das Hämatom verändert sich nicht bedeutend, die Blutungen haben mittlerweile fast ganz nachgelassen. Bei dem Ersttrisemesterscreening drei Wochen später in der Klinik wurde mir dann geraten, nicht nur zu liegen, damit der Vorgang/Abbau des Hämatoms ggf. auch beschleunigt werden kann. Nun versuche ich den Reaktionen meines Körpers entsprechend zu handeln - also viel ruhen, aber immer wieder auch vernünftig in Bewegung zu kommen. Anders geht es mit einem Kleinkind nicht, auch wenn ich mich auf die Unterstützung meines Mannes verlassen kann. Die Reise (mit dem Auto) war für mich in der Zeit, wo die Beschwerden noch eindeutig stärker waren als jetzt, nicht problematisch. Vor allem der Grund der Fahrt, also die Hilfe und Unterstützung meiner Verwandten, hat mir viel Entspannung und Ruhe geschenkt.
cube
Ob ein BV oder doch eher eine AU hier richtig gewesen wäre - da gibt es hier andere Experten. Ich bleibe dabei: ich würde mir für den AG eine Bescheinigung des FA ausstellen lassen, dass die Reise letztendlich das zum Ziel hat, was das BV beabsichtig hat - mehr Ruhephasen durch die dort vorhandene Betreuung durch die Großeltern.
kruemchen
cube: Vielen Dank für deine Meinung! Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde bei mir am Anfang ausgestellt und dann verlängert - somit mussten einige meiner Kollegen meine Stunden vertreten. Es war für sie selbstverständlich und dafür bin ich Ihnen dankbar. Genau wie es auch für mich immer selbstverständlich war, andere Lehrkräfte zu vertreten. Über einen längeren Zeitraum ist es jedoch für niemanden zumutbar und meine Schulleiterin hat es als Möglichkeit ausgesprochen, den Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgestellt zu bekommen, damit die Schule jemanden von außerhalb als feste Vertretungskraft bekommt.
cube
So wie du es schreibst, scheinst du ja einen ganz guten Draht zu deiner Chefin zu haben. Vielleicht sprichst du einfach ganz offen mit ihr darüber. Erklärst, welche Erleichterung dir das bieten würde und eben nicht als Urlaub im Sinne von "hey, wir machen uns jetzt ne tolle Zeit, Mutti muss ja nicht arbeiten gehen" gedacht ist. Und bietest ihr dabei direkt an, eine entsprechende Bescheinigung zur Absicherung vorzulegen.
mellomania
das ganze ist nicht sauber. wer blutungen hat und stationär aufgenommen wird, wo ein bv ausgestellt wird weil die schulleiterin das will und wer dann noch ins ausland will...was sagt dein dienstherr dazu? weiß das schulamt und das regierunspräsidium davon? ist das genehmigt? das ganze ist kein wunschkonzert...
mellomania
das letzte wort in dieser Sache hat das regierungspräsidium. da bring der gute draht zur chefin nix. es hat halt einen beigeschmack, sorry, wenn man ein bv hat aber für die reise ins ausland ist man dann fit genug!
kruemchen
Eine Bitte nur - keine Worte verdrehen. Meine Frage habe ich oben formuliert, mehr hat mich eigentlich nicht interessiert. Ich kann meine Sachen schon selber regeln und dementsprechend guten Gewissens handeln. Wisst ihr, andere würden sich da keine Gedanken machen - würden in einer solchen Situation einfach die Möglichkeit nutzen, Erholung bei der Familie und den Verwandten aufzusuchen. Sieben bis acht Stunden im Auto sitzen würden sie sicher auch, wenn sie deshalb von Süd- nach Norddeutschland reisen müssten. Dass ich dabei die Grenze überschreite, ist in meinem Fall leider Notwendigkeit und deswegen habe ich die Frage in meinem Beitrag oben auch so ausgedrückt. Nur ich und meine Ärztin wissen, wie es mir geht und was für meine Genesung das Richtige wäre. Hierzu brauche ich keine Ratschläge. Danke.
bellis123
Aus meiner Sicht ist das BV nicht gerechtfertigt, sondern müsste eine AU erfolgen. Im Fall einer AU sehe ich kein Problem dass du zu deiner Familie ins Ausland fährst, sofern dort die ärzliche Versorgung gesichert ist.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?