Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot, Arbeiten nach 20 Uhr

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot, Arbeiten nach 20 Uhr

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Hallo, ich möchte gern etwas mehr Klarheit über das Mutterschutzgesetz bzw. mein Recht haben. Im Mutterschutzgesetz steht, dass man ab den 6.Monat Beschäftigungsverbot bekommen kann, wenn man mehr als 4 Stunden am Tag steht. Ich bin Verkäuferin und verkaufe bzw. berate meine Kunden im stehen, auch die Eingaben im Computer werden im stehen gemacht. Teilweise steht eine Stehhilfe zur Vergügung, so eine art Barhocker ohne Lehne. Also richtig sitzen ist nicht möglich, außer in den Pausen. Mein normaler Arbeitstag hat 7,5 Stunden wovon 2x eine halbe Stunde Pause ist. Habe ich jetzt dadurch das Recht auf Beschäftigungsverbot? Was steht mir zu? Dann noch eine andere Frage. Wir haben Mo-Sa die Öffnungszeiten bis 20 Uhr. D.h. für mich wenn ich Spätschicht habe, habe ich um 20:30 Uhr Feierabend. Im Gesetz steht etwas, dass Nachtarbeit ab 20 Uhr verboten ist. Muss ich die letzte halbe Stunde ab 20 Uhr arbeiten, zählt dass für mich auch? Vielen Dank für die Antworten. Gruß Doreen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr AG Ihnen nach den 4 Std. keine sitzende Arbeit anbieten kann, besteht ein BV. Aber regeln Sie das mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Das gleiche gilt für das Nachtarbeitsverbot. Gruß, NB


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